10.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin am Bahnhof vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hildesheim konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen und ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
