09.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Verbreitung pornografischer Inhalte sowie der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden der sexuelle Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind, die Verbreitung pornografischer Inhalte sowie die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Snapchat mit einem Mädchen gechattet haben und sie dabei dazu gebracht haben, ihm intime Fotos zu schicken, sowie ihr ein „Dickpic“ gesendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen ausschied. Dies folgte insbesondere daraus, dass das Mädchen vorgetäuscht hatte, bereits 14 Jahre alt zu sein, und ein „Dickpic“ kein pornografischer Inhalt i. S. d. § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.
