08.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
ERGEBNIS: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt ermittelt. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige eines Mädchens. Dieses behauptete, unser Mandant habe sie dazu genötigt, über ein soziales Netzwerk Nacktaufnahmen an ihn zu schicken. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
