08.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über einen Chat mit einer vermeintlich 16-jährigen auf Knuddels.de, jugendpornographische Fotos erlangt und auf seinen Geräten Kinder- und Jugendpornographie besessen zu haben. Sein Chatpartner war allerdings ein erwachsener Mann, der mit Bildern seiner mittlerweile 18-jährigen Schwester Gewinn machen wollte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift darlegen, dass die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht begründen. Die Fotos aus dem Chat zeigten nicht nachweislich eine Minderjährige und von den äußerst wenigen inkriminierenden Dateien auf seinen Geräten hatte der Mandant keine Kenntnis, er wollte sie also gar nicht besitzen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der rechtlichen Würdigung an und stellte das Verfahren ein.
