06.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Arbeit als Erzieher in einer Kita ein dreijähriges Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zum anderen ergeben die Ermittlungsergebnisse kein hinreichend konkretisierbares Tatgeschehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.