06.02.2026

WO? Landgericht Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung und Sexuelle Handlung unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
ERGEBNIS: Einstellung

Am Landgericht Osnabrück hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig einen Neurologen verteidigt, dem die Vergewaltigung einer Patientin vorgeworfen wurde. Aussage gegen Aussage.
 
Der zu unserer Überzeugung unschuldige Mandant hatte zur Abklärung des sog. Cauda-Syndroms den Bulbokavernosusreflex getestet. Dies geschieht durch Kneifen der Klitoris. Wir konnten in der mehrtägigen Hauptverhandlung herausarbeiten:
 
 
Am vierten Verhandlungstag schwenkte die Kammer die weiße Fahne. Das Verfahren wurde eingestellt.
 
Was bleibt ist ein dankbarer, geradezu erlöster  Arzt, der vier Jahre unter den unbegründeten Vorwürfen gelitten hat.