WO? Landgericht Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung und Sexuelle Handlung unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
ERGEBNIS: Einstellung
Am Landgericht Osnabrück hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig einen Neurologen verteidigt, dem die Vergewaltigung einer Patientin vorgeworfen wurde. Aussage gegen Aussage.
Der zu unserer Überzeugung unschuldige Mandant hatte zur Abklärung des sog. Cauda-Syndroms den Bulbokavernosusreflex getestet. Dies geschieht durch Kneifen der Klitoris. Wir konnten in der mehrtägigen Hauptverhandlung herausarbeiten:
-
Es lagen entgegen der Staatsanwaltschaft und der ursprünglichen Sachverständigen fakultative Faktoren vor, die die Diagnostik medizinisch rechtfertigten
-
das gesamte Setting sprach gegen jeden sexuellen Kontext.
-
Die Nebenklägerin sah sich zunächst gar nicht als Opfer eine Sexualstraftat
-
Sie übernahmen diese Bewertung erst im Nachgang aufgrund massiver Suggestionen
-
Sie hatte nicht Anzeige erstattet, sondern es gab eine anonyme Anzeige eines Professors, der weder bei der Untersuchung dabei war noch mit unserem Mandanten gesprochen hatte. Seine Identität kam erst in der Hauptverhandlung heraus
-
Die Nebenklägerin war ein Missbrauchsopfer vor viele Jahren und die Untersuchung hat zu einem Trigger bei ihr und damit zu einer Umdeutung geführt
Am vierten Verhandlungstag schwenkte die Kammer die weiße Fahne. Das Verfahren wurde eingestellt.
Was bleibt ist ein dankbarer, geradezu erlöster Arzt, der vier Jahre unter den unbegründeten Vorwürfen gelitten hat.