04.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung u.a. 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde unter anderem eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll unter erheblichem Alkoholeinfluss die Hüfte und das Gesäß der Zeugin berührt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht, da unser Mandant schon nach Aussage der Zeuginnen aufgrund seiner Alkoholisierung von ihnen gestützt wurde und sich daher an ihnen festhielt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.