04.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht deSichverschaffens jugendpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „WhatsApp“ mehrere Bild- und Videodatei mit jugendpornographischem Inhalt empfangen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits mangels Auffindung oder Rekonstruktion der vermeintlichen Inhalte auf den sichergestellten Datenträgern unseres Mandanten ausscheidet. Zudem konnte er aufzeigen, dass der bloße Empfang, ohne eine vorherige Aufforderung, bereits keine tatbestandsmäßige Handlung darstellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.