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Daniel Wittmann

Daniel Wittmann

Vita

Kurzprofil

  • Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Zweites Juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) in Nordrhein-Westfalen
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Bielefeld mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung
  • Erstes Juristisches Staatsexamen mit Schwerpunkt Ausbildung der Kriminologie
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung
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Persönliche Motivation

III Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?

Als Beschuldigter im Strafverfahren sieht man sich unmittelbar dem Staat als Strafverfolger ausgesetzt. Nicht selten bringen diese Verfahren gesellschaftliche Vorverurteilung und verschiedenste Belastungen mit sich, die die rechtsstaatlich verankerte Unschuldsvermutung konterkarieren. Der Staat tritt als erfahrener Strafverfolger auf – Beschuldigte stehen diesem oftmals erstmalig gegenüber und sind klar im Nachteil.

Umso elementarer ist die engagierte und standhafte Verteidigung im Strafprozess.

Für genau diese Verteidigung setze ich mich für Sie ein.

Fachlich. Persönlich. Lösungsorientiert