Einstellung bei dem Tatverdacht der Untreue

18.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verdacht der Untreue
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, unbefugt auf das Konto seiner Verstorbenen Nachbarin zugegriffen zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnten wir darlegen, dass weder eine Vermögensbetreuungspflicht unseres Mandanten noch ein entsprechendes Treueverhältnis vorlag. Zudem ergab sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis auf die Täterschaft des Mandanten. Das Verfahren erweckte vielmehr den Eindruck, dass dringend ein Verantwortlicher für unerklärliche Unregelmäßigkeiten im Vermögen der Verstorbenen gesucht wurde. Das Verfahren wurde eingestellt.