27.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem minderjährigen Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll auf einer Geburtstagsparty eine Freundin, der vermutlich etwas in ihr Getränk gemischt wurde, unter Ausnutzung dieser Lage vergewaltigt haben. Eine eindeutige Unfreiwilligkeit der Anzeigenerstatterin war der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an dem erkennbar entgegenstehenden Willen gefehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war.