27.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Magdeburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Besitz von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über den Internetdienst Instagram kinderpornografische Inhalte ins Internet geladen und an ein anderen Instagram Account gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant die Videos an sich selbst übersendet hat, um diese zu melden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.