04.07.2025
WO? Amtsgericht Hamburg-Barmbek
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: 8 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung
Unserem Mandanten wurde die Drittbesitzverschaffung eines kinderpornographischen Inhalts sowie der Besitz weiterer kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Trotz der Umstände gelang es Strafverteidiger Bartsch schon im Rahmen der Vorbereitung die Weichen für ein positives Ergebnis zu stellen. Mit Hilfe einer Einlassung und vorab erarbeiteten Fragen für die Beweisaufnahme konnten die persönlichen Hintergründe sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorgehoben werden. Angesichts dieser Aspekte konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Freiheit des Mandanten gewahrt werden.
