03.06.2025
WO? Landgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten
Ein langjähriges Verfahrensmärtyrium endete für den Mandanten mit der Freiheit. In der ersten Instanz wurde der Mandant wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer nicht bewährungsfähigen Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. In der zweiten Instanz übernahmen Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Sönke Gerhold. Sie zeigten auf, dass der Teilfreispruch zutreffend ist und im Übrigen nur ein minder schwerere Fall vorliegt. So konnte eine Bewährungsstrafe mit Gericht und Staatsanwaltschaft vereinbart werden. Das Ergebnis ist mittlerweile rechtskräftig.
