Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Detmold
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Schuld seines Mandanten nur als gering anzusehen ist, da lediglich eine geringe Menge an kinder- und jugendpornografischem Material auf den Gegenständen seines Mandanten gefunden wurden. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung war weder aus spezial- noch aus generalpräventiven Gründen herzuleiten. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.