Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Drittbesitzverschaffung von Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo?Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein einzelnes kinderpornografisches Video über seinen Facebook-Account hochgeladen zu haben. Bei dieser Datei handelte sich jedoch lediglich um ein „Spaßvideo“. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft nicht nur von der fehlenden Täterschaft unseres Mandanten überzeugen, sondern auch davon, dass es sich bei dem Video schon nicht um Kinderpornografie handelte. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß eingestellt.