14. Oktober 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verdacht des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte u.a.

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf:Verdacht des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte u.a.

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

 

Unserem Mandanten wurde u.a. das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er hatte auf einem Online-Chatportal mit anderen Nutzern u.a. über sexuelle Handlungen an Kindern gechattet. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass diese Gespräche nicht erlebnisbasiert waren, sondern reine Fiktion darstellten und den Tatbestand der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bzw. des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht erfüllt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.