02. September 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tatverdacht Besitz von Kinderpornografischer Schriften u.a.

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Besitz von kinderpornografischer Schriften u.a.

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Rufnummer unseres Mandanten war in einer WhatsApp-Gruppe aufgetaucht, in der ein kinderpornografisches Bild kursiert hatte. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Täterschaft unseres zu den Vorwürfen schweigenden Mandanten nach Aktenlage alles andere als wahrscheinlich war. Ferner war mangels Durchsuchung weder der Besitz kinderpornographischer Dateien noch deren Verbreitung nachweisbar. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.