Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Stade
Unsere Mandantin war Mitarbeiterin in einem Bekleidungsgeschäft. Weil die Geldeinlage für einen Tag, an dem die Mandantin Dienst hatte, fehlte, wurde sie des Diebstahls verdächtig und geriet ins Visier der Ermittlungsbehörden.
Strafverteidigerin Franziska Mayer führte in ihrer Schutzschrift ausführlich aus, dass die bloße Anwesenheit der Mandantin im Geschäft zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt nicht den Schluss auf die Begehung einer Straftat zulässt. Vielmehr müssen andere Möglichkeiten erwogen werden, wie das Geld verschwinden konnte, ehe voreilige Schlüsse gezogen werden. Das überzeugte die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einstellte.