STRAFRECHT
Subventionsbetrug
§ 264 StGB
Schnell zum Inhalt:
Was ist Subventionsbetrug?
Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs umfasst die unrechtmäßige Erlangung von Subventionen oder Fördermitteln durch bewusst falsche Angaben. Die Voraussetzungen des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB sind:
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Täuschung: Um den Straftatbestand des Subventionsbetrugs zu erfüllen, muss eine Person Tatsachen vortäuschen oder falsche Angaben machen, die vorteilhaft sind. Die Täuschung muss gegenüber der zuständigen Behörde erfolgen. Häufig nehmen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei fahrlässigen Falschangaben eine Täuschung an.
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Subvention: Der Subventionsbetrug bezieht sich auf staatliche Subventionen oder Fördermittel, die von öffentlichen Stellen oder staatlichen Institutionen (Subventionsgeber) gewährt werden. Diese Subventionen können für verschiedene Zwecke gewährt werden, von Landwirtschaft über erneuerbare Energien bis hin zu Bildung und Forschung. Auch die Corona-Soforthilfeprogramme oder Kurzarbeitergeld sind Subventionen.
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Subventionserhebliche Tatsachen sind nach § 264 Abs. 8 StGB solche,
- die durch ein Gesetz als subventionserheblich bezeichnet worden sind oder
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von denen die Gewährung, Bewilligung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention gesetzlich abhängig ist.
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Vorsatz und Leichtfertigkeit: Subventionsbetrug setzt grundsätzlich voraus, dass die Täuschung absichtlich und wissentlich begangen wird. Aber Achtung: Subventionsbetrug kann auch leichtfertig begangen werden. Das ist dann der Fall, wenn aus grober Unachtsamkeit falsche Angaben gemacht wurden.
Subventionsbetrug: Welche Strafe droht?
Die Strafe für Subventionsbetrug kann empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren umfassen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe noch höher ausfallen.
Aktuell: Corona-Soforthilfe
Im Rahmen der staatlichen Soforthilfeprogramme während der COVID-19-Pandemie besteht ein erhebliches Risiko einer Anzeige wegen Subventionsbetrugs, wenn falsche Angaben über subventionserhebliche Tatsachen gemacht wurden. Dies kann selbst dann gelten, wenn falsche Angaben lediglich auf einer fehlerhaften Beratung und Einschätzung der Situation beruhen.
Ein Anwalt für Strafrecht kann in einem solchen Fall auf die Einstellung des Verfahrens abzielen und so häufig eine Strafe verhindern.
Vorladung wegen Vorwurf Subventionsbetrug?
Wenn Sie eine Vorladung wegen des Vorwurfs oder gar eine Anzeige wegen Subventionsbetrugs erhalten haben, machen Sie auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei. Ihr Schweigen kann nicht gegen Sie verwendet werden. Ihr Anwalt kann beim Vorwurf Subventionsbetrug für Sie den Termin absagen und Akteneinsicht beantragen.
Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln können!
Zeitnahe Termine möglich
Was kann ich beim Vorwurf des Subventionsbetruges tun?
Der Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist ein komplexes Delikt, das Fingerspitzengefühl in der Verteidigung erfordert. Verteidigungschancen können bereits in den verwaltungsrechtlichen Grundlagen der Subventionsvergabe liegen. Aber auch Verjährung, Strafklageverbrauch oder die Argumentation gegen vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln können von Bedeutung sein. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann frühzeitig im Ermittlungsverfahren auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken und so eine Anklage und mögliche Strafe verhindern. So bleibt auch das Führungszeugnis ohne Eintrag.
Lesen Sie einige unserer Defensio-Fälle zu dem Vorwurf Subventionsbetrug:
FAQ
Was ist ein Subventionsbetrug?
Ein Subventionsbetrug ist die Täuschung des Subventionsgebers über subventionserhebliche Tatsachen durch falsche Angaben oder Bescheinigungen. Auch die Verwendung der Leistungen entgegen der vorgesehenen Verwendung der Subventionen kann den Tatbestand erfüllen.
Was unterscheidet einen Subventionsbetrug von einem „normalen“ Betrug?
Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist ein eigener Tatbestand und nicht mit dem „normalen“ Betrug nach § 263 StGB zu verwechseln. Der Subventionsbetrug ist als das speziellere Delikt vorrangig. Besonders gefährlich: Es ist weder eine Irrtumserregung, noch muss ein Vermögensschaden oder eine Bereicherungsabsicht des Täters erforderlich.
Mache ich mich auch strafbar, wenn ich gar nicht wusste, dass der Subventionsbetrug eine Straftat ist?
Grundsätzlich gilt, dass Unwissenheit oder Unkenntnis des Gesetzes kein strafrechtliches Fehlverhalten entschuldigt. Beruhen die falschen Angaben jedoch auf einer fehlerhaften Einschätzung der wirtschaftlichen Lage – wie es während der COVID-19-Pandemie der Fall gewesen sein kann – kann gegen vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln argumentiert werden.
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