STRAFRECHT
Bedrohung
§ 185 StGB
Schnell zum Inhalt:
Als erfahrener Strafverteidiger möchten wir Sie über den Straftatbestand der Bedrohung gemäß § 241 StGB informieren. Bedrohung ist ein Delikt mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, das im Strafrecht eine zentrale Rolle spielt. Im Folgenden erläutern wir die Tatbestandsvoraussetzungen, mögliche Strafen bei Bedrohung und geben Ihnen wertvolle Hinweise für den Umgang mit einer Vorladung oder Anzeige wegen Bedrohung.
Was ist Bedrohung?
Die Bedrohung gemäß § 241 StGB liegt vor, wenn eine Person eine andere Person mit einem Verbrechen oder einem anderen Nachteil gegen Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder gegen eine andere rechtlich geschützte Position in Aussicht stellt. Hierbei ist entscheidend, dass die Drohung geeignet ist, bei der bedrohten Person eine begründete Furcht vor der Verwirklichung der angedrohten Handlung hervorzurufen. Diese Furcht muss objektiv nachvollziehbar sein. Es kommt nicht darauf an, ob das Gegenüber auf die Drohung eingeht.
Bedrohungen können ausgesprochen werden oder auch schriftlich oder in sozialen Netzwerken und Chats geäußert werden.
Drohung mit einem Verbrechen meint die Ankündigung eines Verhaltens, das ein Delikt erfüllt, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe versehen ist.
Beispiel: „Ich bring Dich um“.
Seit der Reform zur Bekämpfung von Hass-Kriminalität im Internet sind aber auch Bagatelldrohungen strafbar; dies auch außerhalb des Internets.
Beispiel: „Ich zerstöre dein Auto.“
Auch die Ankündigung von Körperverletzungen ist strafbar:
Beispiel: „Du bekommst gleich eine Schelle“.
Welche Strafe droht bei Vorwurf Bedrohung?
Die Bedrohung ist ein Vergehen und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. In schweren Fällen, beispielsweise wenn die Bedrohung mit Waffen oder unter Verwendung von explosiven Stoffen erfolgt, kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Bedrohung, etwaige Vorstrafen des Täters und individuelle Umstände.
Verteidigung gegen den Vorwurf der Bedrohung
Als erfahrene Strafverteidiger können wir Ihnen eine kompetente rechtliche Vertretung bieten, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen. In der Regel können wir beim Vorwurf Bedrohung durch gut begründete schriftliche Anträge eine Anklage und damit eine Gerichtsverhandlung und Bestrafung verhindern.
Mit einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie, lässt sich der Vorwurf der Bedrohung regelmäßig zur Einstellung bringen. Wir haben bereits in vielen Verfahren mit dem Tatvorwurf verteidigt und können eine hohe Erfolgsquote verzeichnen. Hier können Sie erfolgreich verteidigte Fälle zum Tatvorwurf Bedrohung nachlesen:
- Einstellung bei Vorwurf Bedrohung: Bedrohung nicht nachweisbar
- Einstellung bei Vorwurf der Bedrohung: Mitbewohner mit Messer bedroht?
Eine erfolgreiche Verteidigung kann auf verschiedenen Ansätzen basieren. Dies kann beispielsweise die Prüfung der Beweislage, die Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen oder die Beurteilung der Umstände der angeblichen Bedrohung umfassen. Auch kann eine Strafe mangels öffentlichen Interesses ausscheiden selbst wenn eine Bedrohung gem. § 241 StGB vorliegt.
Zeitnahe Termine möglich
Was tun bei Vorladung Bedrohung?
Sollten Sie eine Vorladung im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Bedrohung erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihr Schweigerecht wahrnehmen. Eine Vorladung bedeutet nicht, dass Sie verpflichtet sind, Aussagen zu machen. Eine Aussage verschlechtert regelmäßig die Verteidigungschancen, selbst wenn Sie unschuldig sind.
Es ist ratsam, sich unverzüglich mit einem erfahrenen Strafverteidiger in Verbindung zu setzen, um eine sachkundige Beratung zu erhalten, bevor Sie eine vorschnelle Aussagen machen. Dies gewährleistet, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie beim Vorwurf einer Bedrohung verfolgen. In Anbetracht der Tragweite und möglichen Konsequenzen des Straftatbestandes der Bedrohung empfehlen wir Ihnen dringend, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen zu schützen und eine gerechte Verteidigung zu gewährleisten. Gerne stehen Ihnen unsere Experten aus dem Defensio Strafverteidigerteam Ihnen bundesweit beim Vorwurf der Bedrohung zur Seite. Den Vorladungstermin können wir umgehend absagen und Akteneinsicht beantragen. Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin.
FAQ
Was ist eine Bedrohung?
Die Bedrohung gemäß § 241 StGB liegt vor, wenn eine Person eine andere Person mit einem Verbrechen oder einem anderen Nachteil gegen Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder gegen eine andere rechtlich geschützte Position in Aussicht stellt.
Welche Strafe droht bei Bedrohung?
Die Bedrohung ist ein Vergehen und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Was tun bei Vorladung wegen einer Bedrohung?
Sollten Sie eine Vorladung im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Bedrohung erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihr Schweigerecht wahrnehmen und einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen.
Themenübersicht Allgemeines Strafrecht
- Raubdelikte
Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Körperverletzungsdelikte
Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei - Kapitalstrafsachen
Mord und Totschlag - Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung
- Diebstahl
Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Einbruchsdiebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls - Unterschlagung
- Hehlerei
- Betrug, Subventionsbetrug, Computerbetrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Bestechung
- Bedrohung
- Urkundendelikte
Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Fälschung technischer Aufzeichnungen - Brandstiftung
- Ehrdelikte
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung - Stalking
- Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Aussage- und Rechtspflegedelikte
Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, uneidliche Falschaussage, Meineid, Strafvereitelung