Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: vorsätzliche Körperverletzung und Vortäuschen einer Straftat
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund
Unserer Mandantin wurde vorsätzliche Körperverletzung und Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Es ging um eine Auseinandersetzung an der Kasse eines Supermarkts, bei dem unsere Mandantin einen Faustschlag auf die Nase bekommen haben will, ihrerseits aber auch eine Kassiererin gekratzt haben soll. Strafverteidiger Christoph Grabitz monierte mit Erfolg, dass das einzige Beweismittel, welches – aus der Sicht der Polizei – eine Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer Straftat belegen können sollte, eine Videoaufzeichnung nämlich, überhaupt nicht gesichert worden war. Selbst bei Wahrunterstellung der Körperverletzung sei die Sache auf den Privatklageweg zu verweisen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin ein.