Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Göttert
Vorwurf: Sachbeschädigung
Ergebnis: Einstellung ohne Auflage
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Unser Mandant war mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung konfrontiert. Zwei Polizisten wollten unseren Mandanten dabei beobachtet haben, wie er einen Graffiti-Schriftzug an eine Brücke gesprüht habe. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Göttert herausarbeiten, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen wäre, u.a. weil das Graffiti mit geringem Kosten- und Zeitaufwand vollständig entfernt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.