Datum: 29.11.2021
Strafverteidiger Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Wo? Amtsgericht Lübeck
Der Mandant und seine Nichte waren angeklagt, die Ex-Freundin unseres Mandanten angegriffen und körperlich misshandelt zu haben. Nach den Zeugenaussagen war allerdings klar, dass es sich um eine gegenseitige Auseinandersetzung handelte, die zudem keine ernsthaften Verletzungen nach sich gezogen hat. Das Gericht war zur Einstellung des Verfahrens unter der Auflage einer Aussprache unter den Beteiligten, wie es die Verteidigung anregte, einverstanden, jedoch sperrte sich die Staatsanwaltschaft und bestand auf eine Verurteilung. Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier plädierte gegen das Vorliegen einer „gefährlichen“ Körperverletzung und beantragte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, sodass keine Eintragung in das Führungszeugnis erfolgt. Dem schloss sich das Gericht an.