23. November 2021 | Defensio-Fälle

Wenn THC der Gesundheit dient

Datum: 22.10.2021 

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht  

Ergebnis: Verwarnung mit Strafvorbehalt. 

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge 

Wo? Amtsgericht St. Georg 

 

Der Mandant wurde mit 95 Gramm Marihuana aufgegriffen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, damit Handel treiben zu wollenFachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einer umfangreichen Verteidigererklärung darlegen, wie es um die Gesundheit des Mandanten steht und das der Mandant THC benötigt, um schmerz- und leidensfrei leben zu können. Alternativen bestünden nachweislich nicht. Auch dass der Beschuldigte mittlerweile Cannabispatient ist, wurde in die Hauptverhandlung eingeführt. Zudem nannte Rechtsanwalt Albrecht diverse drogenpolitische Aspekte.

Im Ergebnis sagte die objektive und faire Staatsanwältin, dass der Beschuldigte nicht die Bezeichnung eines Angeklagten verdiene. Sämtliche Verfahrensbeteiligten befanden den Angeklagten für unschuldig. Das Gesetz sieht dies dennoch anders. Und so plädierte die Staatsanwältin, sagte jedoch, Sie möchte eigentlich nicht plädieren und keinen Antrag stellen. 

Rechtsanwalt Albrecht beantragte einen Freispruch. Er legte ausführlich dar, warum hier ein rechtfertigender Notstand vorläge. Das Gericht verurteilte den Mandanten zu der kleinstmöglichen Strafe von 90 Tagessätzen und setze diese zur Bewährung aus.