Was tun beim Vorwurf einer Internetstraftat?
Vorladung wegen einer Straftat im Internetstrafrecht – was tun?
Schnell zum Inhalt:
Nehmen Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter. Eine Straftat im Internet wird genauso hart verfolgt wie außerhalb dieses Mediums. Auch hier drohen Geld- und Freiheitsstrafen.
Wenn Sie eine Beschuldigtenvorladung erhalten haben, lesen Sie gerne unseren Leitfaden zum Umgang mit einer Vorladung von der Polizei. Von einer Aussage bei der Polizei ist dringend abzuraten. Sie können sich hierdurch nur Nachteile verschaffen, auch wenn Sie unschuldig sind. Häufig werden gerade im Internetstrafrecht, in dem die Nachweisbarkeit der konkreten Nutzung stets eine Verteidigungschance ist, durch eine unbedachte Aussage bei der Polizei zerstört.
Gerne geben wir zu Ihrem Fall eine unverbindliche Ersteinschätzung ab und beantragen für Sie Akteneinsicht. Anschließend wissen wir genau, über welche Informationen und welche Daten aus dem Internet die Ermittlungsbehörde verfügt und welche Verteidigungschancen sich bieten.
Themenübersicht Internetstrafrecht
- Welche Straftaten fallen unter das Internetstrafrecht?
- Was tun beim Vorwurf einer Internetstraftat?
- Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?
- Vorwurf Warenbetrug: Was tun?