Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Wie sollte ich mich verhalten, wenn mir eine Sexualstraftat vorgeworfen wird?
Schnell zum Inhalt:
Wird Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen, ist es die oberste Priorität, keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbeamten zu machen. Einer Vorladung als Beschuldigter müssen und sollten Sie niemals folgeleisten. Auch scheinbar beiläufige Fragen, beispielsweise im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung, sollten nicht beantwortet werden.
Jegliche Informationen, die Sie der Polizei mitteilen, können und werden gegen Sie verwendet werden. Ein Schweigen darf hingegen niemals zu Ihren Lasten ausgelegt werden.
Es kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, sich zu dem Vorwurf einzulassen, entlastende Umstände vorzutragen oder den Tatvorwurf im Sexualstrafrecht einzuräumen. Ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, kann erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte und unter Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts versierten Strafverteidigers beurteilt werden. Dies gilt auch bei scheinbar „aussichtslosen“ Situationen. Solange Sie den Inhalt der vollständigen Akte nicht kennen, sind Sie gegenüber den Vernehmungsbeamten immer einem Informationsdefizit ausgesetzt.
Sollte ich als Unschuldiger auch keine entlastenden Umstände vorbringen?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team:
„Nicht nur auch, sondern besonders als Unschuldiger gilt die oben genannte Devise ‚Schweigen ist Gold’.“
Die Ermittlungsbeamten stehen in aller Regel unter dem Druck, rasche Ermittlungserfolge zu verbuchen und wollen einen Täter präsentieren. Entlastende Tatsachen werden dabei häufig überhaupt nicht mehr berücksichtigt, wenn sich die Polizei erst einmal auf einen Tatverdächtigen festgelegt hat.
Lassen Sie sich auch nicht von Einschüchterungsversuchen der Polizei („Es wäre besser für Sie, mit uns zu kooperieren.“) verunsichern. Solche Droh- oder Lockversuche sind nicht nur unseriös, sondern auch falsch: Ob ein Verfahren mit einer Anklageerhebung oder einer Einstellung endet, entscheiden nicht die Ermittlungsbeamten selbst, sondern die Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen?
Sollte Ihnen bekannt werden, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat geführt wird, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger einschalten. Spätestens beim Erhalt einer Beschuldigtenvorladung oder Durchsuchungsmaßnahmen ist der Gang zu einem Fachanwalt für Strafrecht geboten.
Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team können für Sie Akteneinsicht beantragen. Nach Einsicht in die Akte können sie gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwerfen und – falls sinnvoll – schriftlich eine Einlassung zu den erhobenen Vorwürfen abfassen.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten