Durchsuchungsbefehl –
Verhalten bei Wohnungsdurchsuchung

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Eine Wohnungsdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Privatsphäre, bei dem es von entscheidender Bedeutung ist, Ihre Rechte zu kennen und zu wahren. Wie Sie reagieren, kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Strafverfahren haben. Eine besonnene Reaktion kann entscheidend sein. Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten durch und nach einem Durchsuchungsbeschluss begleitet und möchte Ihnen mit diesem Text praktische Empfehlungen geben, wie Sie sich verhalten sollten. Umgangssprachlich ist in der Regel vom Durchsuchungsbefehl die Rede. Einen solchen Kennt das Gesetz übrigens nicht. Richtig ist der Begriff Durchsuchungsbeschluss.

 

Während der Wohnungsdurchsuchung:

  • Ruhe bewahren und keinen Widerstand
  • Keine Aussage
  • Notieren Sie relevante Vorgänge und widersprechen Sie der Beschlagnahme von Gegenständen, wenn diese unrechtmäßig erscheinen.
  • Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl (richtiger Begriff: Durchsuchungsbeschluss) aushändigen.

 

Nach der Wohnungsdurchsuchung:

  • Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen.
  • Vervollständigen Sie Ihre Notizen zur
  • Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt, idealerweise einen Strafverteidiger, um das weitere Vorgehen zu planen.

 

Die Defensio-Rechtsanwälte und Strafverteidiger, unter anderem die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jonas Hennig, Christian Albrecht und Oliver Moro stehen Ihnen auch kurzfristig bei Durchsuchungen zur Seite.

Verhalten bei Durchsuchungsbeschluss: Sofort Strafverteidiger anrufen

Sobald es Ihnen möglich ist, kontaktieren Sie noch während (am besten zu Beginn) der Wohnungsdurchsuchung Ihren Strafverteidiger. Das ist Ihr Recht – eines, worüber sie von den vollstreckenden Beamten belehrt werden müssen. Lassen Sie sich vor dem Anruf eine Kopie vom Durchsuchungsbeschluss aushändigen, wenn ein solcher vorliegt. Dieser kann helfen, die Situation zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen.

Ein Anwalt für Strafrecht kann Hinweise zur Wohnungsdurchsuchung am Telefon erteilen. Gegebenenfalls kann er mit den Beamten über den Durchsuchungsbeschluss sprechen und bereits erste Schritte gegen die Wohnungsdurchsuchung einleiten. Im Regelfall ist dies aber nicht möglich. Gleichwohl kann ein Anwalt Ihnen in der Situation wertvolle Hinweise geben.

Was tun bei Hausdurchsuchung?

Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung suchen häufig nach Beweismitteln, die gegen Sie als Beschuldigter verwendet werden könnten. Eine Wohnungsdurchsuchung ist im ein gängiges Mittel, um solche Beweise zu finden. Hierfür ist in der Regel ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume kann nicht nur unangenehm, sondern auch störend für den betrieblichen Ablauf sein.

Obwohl eine Durchsuchung eine belastende Situation darstellt, ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Machen Sie keine Aussagen und rufen Sie sofort einen Anwalt. Sie haben Rechte bei der Hausdurchsuchung und sollten diese unbedingt wahrnehmen. Ihre Reaktion kann Auswirkungen auf das Strafverfahren haben. Im Folgenden geben Dr. Hennig und Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger, wichtige Tipps zum richtigen Verhalten bei einer Hausdurchsuchung.

Durchsuchungsbefehl: Dos und Don’ts im Umgang mit Beamten

Den Folgen eines Durchsuchungsbeschlusses ausgesetzt zu werden ist keine alltägliche Situation. Hier einige Empfehlungen, wie Sie sich in diesem Fall den Beamten gegenüber verhalten sollten:

Leisten Sie keinen Widerstand bei Durchsuchungsbefehl

Auch wenn es Ihnen nicht gefallen wird, dass Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz durchsuchen: Leisten Sie bei der Wohnungsdurchsuchung keinen Widerstand und verhalten sich höflich.

Es geht darum, dass Sie sich nicht Vorwürfen in einem späteren Verfahren wegen Verdunklungshandlungen aussetzen. Außerdem kann Ihnen ein zusätzliches Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte drohen.

Sollten Sie in die Situation geraten, Ihr Recht bei der Wohnungsdurchsuchung einmal nicht durchsetzen zu können, so bleiben Sie dennoch ruhig und leisten keinen Widerstand. Fertigen Sie eine Notiz über das Verhalten der Beamten bei der Wohnungsdurchsuchung an, mit der weitere Schritte eingeleitet werden können.

 

Hausdurchsuchung: Wie viele Beamte kommen zu Ihnen?

In der Regel sind fünf bis zehn Beamte an einer Hausdurchsuchung beteiligt. Je nach Größe des Gebäudes und Grund der Durchsuchung können mehr oder weniger Beamte anrücken.

 

Bitten Sie die Beamten, sich ausweisen & achten Sie darauf, ob sie ihre Pflichten erfüllen

Lassen Sie sich zudem die Ausweise der Beamten vorlegen und fragen Sie diese nach ihrer konkreten Aufgabe.

Achten Sie darauf, dass die Beamten ihren Pflichten nachkommen:

  • Sie müssen grundsätzlich einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorweisen.
    • Tipp: Achten Sie auf die Räume, die für die Durchsuchung freigegeben sind. Gegebenenfalls können Sie die Beamten mit dieser Information in ihre Schranken weisen – und schützen sich vor übereifriger
    • Der Beschluss darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, um seine Gültigkeit zu behalten.
  • Beamte müssen sich bei einer Durchsuchung ausweisen.
  • Beamte müssen Sie über Ihre Rechte belehren. Sollte dies nicht geschehen, machen Sie sich eine Notiz darüber, weisen die Beamten aber nicht darauf hin.

 

Machen Sie nötige Angaben – und verweigern Sie danach jegliche weitere Aussage

Geben Sie während der Wohnungsdurchsuchung keine Aussage ab. Notwendige Angaben zur Ihrer Person können und müssen Sie machen, doch darüber hinaus geben Sie bitte keine Antworten.

Die Beamten bereiten sich auf die Wohnungsdurchsuchung vor, während Sie davon überrascht werden. Lassen Sie sich nicht überrumpeln und antworten Sie während der Durchsuchung auch nicht auf scheinbar beiläufige Fragen, wie Fragen zu weiteren Orten, an denen sie sich aufhalten oder Ihrem letzten Urlaub. Teilen Sie den Beamten deutlich mit, dass Sie nicht mit ihnen sprechen wollen. Alle Antworten können in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.

Es kann sogar sein, dass Ihnen die Lüge unterbreitet wird, eine Aussage schon während der Wohnungsdurchsuchung könnte für Sie Vorteile haben. Fallen Sie darauf nicht herein.

Ob eine Einlassung nach der Wohnungsdurchsuchung sinnvoll ist, kann Ihnen erst ein versierter Strafverteidiger nach Akteneinsicht sagen. Erst dann wissen wir, was die Gegenseite in der Hand hat. Auch dem Durchsuchungsbeschluss lassen sich in aller Regel nicht die notwendigen Informationen entnehmen, um eine Einlassung abzugeben.

Sofern weitere Personen in Ihrem Haushalt oder Mitarbeiter während der Wohnungsdurchsuchung dabei sind, geben Sie ihnen entsprechende Anweisung. Wenn möglich, teilen Sie es so mit, dass die Beamten dies nicht erfahren.

 

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen & fertigen Sie eine Kopie an

Um sicher zu gehen, dass tatsächlich eine Hausdurchsuchung angeordnet ist, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten zeigen und fertigen Sie wenn möglich eine Kopie an.

Tipp: Dem Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses entnehmen Sie den Grund der Durchsuchung und, falls möglich, den Gegenstand, also wonach gesucht wird. Hierbei kann es sich um Unterlagen, Telefone, Gegenstände aus einem Diebstahl oder Drogen handeln. Es soll Ihnen eine Straftat nachgewiesen werden, z. B. Drogenbesitz oder der Besitz von Kinderpornografie. Gesucht werden dann Beweismittel, die diesen Tatvorwurf untermauern.

 

Erklären Sie Ihren Widerspruch gegen Sicherstellung

Werden durch die Beamten Beweismittel mitgenommen, so lassen Sie sich diese zeigen und widersprechen zugleich der Sicherstellung. Zwar haben Sie in dem Moment der Durchsuchung keine Möglichkeiten gegen die Mitnahme vorzugehen, doch durch Ihren Widerspruch kann Ihr Rechtsanwalt möglicherweise die Beschlagnahmung anfechten.

Tipps: Händigen Sie aber den Beamten Schlüssel zu Schränken und Ähnlichem aus, da diese sonst auf Ihre Kosten zerstört werden.

 

Was ist mit Zugangsdaten zu Handy und Computern?

Überlegen Sie außerdem, ob Sie Zugangsdaten zu Computern und Handys angeben, da bei Verweigerung möglicherweise die gesamte Technik mitgenommen wird. Sie können die Beamten bitten, eine Datenkopie zu erstellen, statt Ihren ganzen Betrieb lahm zu legen. Am besten besprechen Sie dies mit Ihrem Verteidiger.

 

Sammeln Sie Informationen: Durchsuchungsbeschluss, Durchsuchungsprotokoll, Notizen

Für den weiteren Verlauf des Verfahrens hilft jede Information, die sie bereitstellen können. Schon während der Wohnungsdurchsuchung können Sie diese sammeln:

  • Kopie des Durchsuchungsbeschlusses
  • Durchsuchungsprotokoll
  • Ihre Notizen
  • Schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung
  • Kopien aller mitgenommenen Unterlagen

 

Kopie des Durchsuchungsbeschlusses

Als rechtliche Grundlage für die Durchsuchung beinhaltet der Durchsuchungsbeschluss den Grund der Durchsuchung und ggf. den Gegenstand bzw. die Gegenstände nach denen gesucht wird.

 

Kopie des Durchsuchungsprotokolls

Ein Protokoll über die Durchsuchung sollte Ihren Widerspruch gegen die Sicherstellung dieser Gegenstände beinhalten. Ggf. werden die sichergestellten Gegenstände aufgeführt ­– ist dies nicht der Fall, fordern Sie eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände an, um eine spätere Rückgabe oder Entschädigung zu erleichtern.

Diese Informationen sind ebenfalls für Ihren Anwalt von höchster Relevanz.

Achten Sie besonders auf Schriftstücke, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden. Lesen Sie diese aufmerksam durch. Im Rahmen der sichergestellten Gegenstände achten Sie hierbei auf den bereits gesetzten Haken und erklären Sie nochmal deutlich, dass Sie mit der Sicherstellung nicht einverstanden sind.

Stellen Sie stattdessen sicher, dass auf dem Formular der eingelegte Widerspruch vermerkt wird. Im Übrigen können Sie nicht gezwungen werden, das Durchsuchungsprotokoll zu unterschreiben. Durch diese Unterschrift haben Sie keine Vorteile, weshalb Sie das Dokument auch nicht unterzeichnen sollten.

 

Ihre Notizen

Fertigen Sie detaillierte Notizen über den gesamten Ablauf der Durchsuchung an:

  • Ihre generellen Beobachtungen
  • Verstöße durch Beamte gegen Ihre Rechte
    Besonders ein Vermerk, ob eine Belehrung stattgefunden hat, ist relevant. Wurde diese vergessen, so liegt bereits ein Verfahrensfehler vor! Weisen Sie jedoch niemals auf eine fehlende Belehrung hin.
  • Uhrzeit von Beginn und Ende der Durchsuchung
  • Namen & Dienstausweise der Beamten
  • Anwesenheit weiterer Personen
  • Weitere Auffälligkeiten: Gab es ungewöhnliche Orte oder bestimmte Gegenstände, die die Beamten besonders interessiert haben? Wird etwa nach Waffen oder Kutten gesucht und der Beamte schaut im Kühlschrank nach und findet Drogen, ist dies Futter für die spätere Strafverteidigung. In dem Beispiel würde es gar nicht um den Durchsuchungsgegenstand gehen.

 

Schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung

Nach Beendigung der Wohnungsdurchsuchung haben Sie das Recht, eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103 StPO) sowie im Falle des § 102 StPO die Straftat zu verlangen.

 

Kopien aller mitgenommenen Unterlagen

Für Ihren Überblick und Ihren Anwalt ist dieser Überblick über die gesicherten Beweismittel hilfreich. Ihr Strafverteidiger kann anhand dieser Kopien bereits prüfen, ob bei der Wohnungsdurchsuchung strafrechtlich relevante Dokumente gefunden wurden. Falls nichts mitgenommen wurde, sollten Sie eine Bescheinigung darüber verlangen.

 

Sollte jemand außer Ihnen der Durchsuchung beiwohnen?

Sofern Unbeteiligte, sog. „Gemeindezeugen“, mit vor Ort sind, so weisen Sie die Beamten bitte auf deren Ausschluss von der Wohnungsdurchsuchung hin. Denn je weniger Beteiligte an der Durchsuchung beteiligt sind, desto besser. In aller Regel ist es nicht zu Ihrem Vorteil, wenn Ihr Nachbar der Wohnungsdurchsuchung beiwohnt.

Ausnahme: Ist allerdings eine Person Ihres Vertrauens vor Ort, sollten Sie darauf bestehen, dass diese auch während der Wohnungsdurchsuchung bleiben darf.

Wir sind für Sie erreichbar:

Bundesweite Telefonannahme: 040 54 80 13 81

 
 

Durchsuchungsbeschluss: Die Voraussetzungen

Ein Eingriff in Ihr Grundrecht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ (Artikel 13 des Grundgesetzes) ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Es muss gute Gründe für eine Durchsuchung geben. Besteht beispielsweise ein Verdacht, dass jemand zu Hause Beweise für eine Straftat versteckt, kann dies ein Grund für einen Eingriff in das Grundrecht sein.

Grundsätzlich wissen Sie nicht, wann eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird. Wenn jedoch schon ein Strafverfahren gegen Sie im Gange ist, ist eine Durchsuchung je nach vorgeworfenem Tatbestand, eher möglich, um einen Sachverhalt aufzudecken. Eine Hausdurchsuchung nach einer Vorladung ist je nach Fall nicht unwahrscheinlich.

Voraussetzung für eine Wohnungsdurchsuchung ist grundsätzlich ein Gerichtsbeschluss. Das bedeutet, ein Richter prüft die Gründe für eine Hausdurchsuchung und nur, wenn er die Gründe für ausreichend hält, ordnet er einen Durchsuchungsbeschluss gemäß § 102 Strafprozessordnung (StPO) an.

Ausnahme: Bestehen Gefahr im Verzug, können auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) eine Durchsuchung anordnen. In dem Fall ist eine Hausdurchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss zulässig.

Keine Entbindung von der Schweigepflicht bei Wohnungsdurchsuchung

Niemals dürfen Sie Ihren Steuerberater, Arzt oder Rechtsanwalt von der Schweigepflicht entbinden. In diesen Fällen verlieren diese Personen ihr Zeugnisverweigerungsrecht und können zur Aussage gezwungen werden.

FAQ

Wann gibt es einen Durchsuchungsbefehl?

Ein Durchsuchungsbefehl (richtiger Begriff Durchsuchungsbeschluss) wird grundsätzlich von einem Richter angeordnet, wenn der Verdacht besteht, dass jemand in seiner Wohnung zum Beispiel Beweise für eine Straftat versteckt.

Darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl in meine Wohnung eindringen?

Grundsätzlich ist ein Durchsuchungsbefehl (richtiger Begriff Durchsuchungsbeschluss) nötig, damit Beamte in Ihre Wohnung eindringen dürfen. Die Polizei darf allerdings ohne einen richterlichen Durchsuchungsbefehl in Ihre Wohnung eindringen, wenn Gefahr im Verzug besteht.

Was darf bei einer Hausdurchsuchung mitgenommen werden?

Bei einer Hausdurchsuchung dürfen Gegenstände mitgenommen (beschlagnahmt) werden, die als Beweismittel für die dem Durchsuchungsbeschluss zugrundeliegende Straftat in Betracht kommen. Dies können z. B. Schriftstücke, Telefone und, Computer sein. Auch Daten auf Computern oder Festplatten können relevant sein.

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
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