Verteidigungsstrategie im Strafverfahren – So arbeiten wir für Sie
Verteidigungsstrategie im Strafverfahren – So arbeiten wir für Sie
Defensio Rechtsanwälte
Strafverteidiger aus Leidenschaft
Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.
Defensio Rechtsanwälte –
Strafverteidiger aus Leidenschaft
Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.
Beispielhaft, aber nicht abschließend,
sind folgende Ziele denkbar:
- Einstellung im Ermittlungsverfahren, also Verhinderung einer Hauptverhandlung
- Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nach erhobener Anklage
- Milde Strafe, keine Eintragung ins Führungszeugnis
- Erreichen einer Bewährungsstrafe
- Anfechtung eines Urteils im Wege der Berufung oder Revision
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, steht viel auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihre berufliche Existenz und Ihr gesellschaftlicher Ruf. In dieser Situation benötigen Sie nicht nur einen versierten Strafverteidiger, sondern auch einen klaren Plan. Ihr individueller Fall erfordert eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihr gewünschtes Ziel und die Besonderheiten Ihrer Situation berücksichtigt.
Jedes Mandat bedeutet für uns eine große Verantwortung – unabhängig von der Größe des Verfahrens. Als erfahrene und hochspezialisierte Strafrechtskanzlei zeigen wir Ihnen gerne, wie wir vorgehen.
Das macht eine gute Verteidigungsstrategie aus – 7 Anhaltspunkte
1.Frühzeitige Akteneinsicht und fundierte Analyse
Ohne Akteneinsicht bleibt jede Einschätzung über Verlauf oder Ergebnis Ihres Falls Wir beantragen die Akteneinsicht daher so früh wie möglich und analysieren Beweise, Aussagen und den bisherigen Verfahrensverlauf.
2.Individuelle Fallbewertung statt Schema F
Eine gute Strategie berücksichtigt die persönliche Situation und die Zielsetzung des Mandanten (z. B. Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung) sowie die konkreten prozessualen Möglichkeiten.
3.Plan A: Gerichtsverhandlung verhindern
Bei einem strafrechtlichen Verfahren steht viel auf dem Spiel – indem wir versuchen, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern, ersparen wir unseren Mandanten häufig die Belastung und Rufschädigung durch einen öffentlichen Prozess und den Eintrag im Zentralregister.
4.Proaktive Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft
In vielen Fällen ist eine frühe und strategische Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft sinnvoll, beispielsweise um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
5.Klare Zieldefinition: realistisch und mandantenorientiert
Wir entwickeln keine unerreichbare Strategie, sondern eine realistische, mandantenorientierte Lösung – sei es die Verteidigung gegen eine Verurteilung, das Streben nach einem Freispruch oder eine Lösung im Wege der Verständigung.
6.Taktisches Vorgehen in der Hauptverhandlung
Wir planen Beweisanträge, Zeugenbefragungen und Einlassungen mit Bedacht und behalten dabei die Wirkung auf das Gericht im Blick. Auch Ihr Auftritt wird mit uns vorbereitet.
7.Flexibilität bei neuer Sachlage
Strafverfahren sind dynamisch. Eine gute Strategie ist kein starres Konstrukt, sondern wird bei veränderten Umständen angepasst, beispielsweise bei neuen Beweismitteln, Zeugen oder einer anderen rechtlichen Einschätzung.
Wieso braucht jeder Fall eine individuelle Verteidigungsstrategie im Strafverfahren?
Es gibt eindeutige Handlungsempfehlungen und erprobte Vorgehen in einem strafrechtlichen Verfahren. Hier profitieren Sie in Ihrem Verfahren von unserer langjährigen Erfahrung. Andererseits ist Ihr und jeder Fall individuell: Besonders die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche unserer Mandanten nehmen Einfluss auf die gewählte Verteidigungsstrategie. So entwerfen wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie und halten Sie im gesamten Verfahren auf dem Laufenden.
Oft sind Ihre Chancen auf einen glimpflichen Ausgang besser, als Sie vielleicht befürchten. Entscheidend ist, dass ein engagierter und kompetenter Strafverteidiger diese Chancen für Sie nutzt.
Welche Ziele sind in einem Verfahren im Strafrecht denkbar?
Ihre Verteidigung zielt darauf ab, Ihre rechtliche Position zu stärken und mögliche Risiken zu minimieren. Je nach Ihren Wünschen und Ihrem Fall, können folgende Ziele mit der passenden Verteidigungsstrategie im Strafverfahren angestrebt werden:
- Einstellung im Ermittlungsverfahren, also Verhinderung einer Hauptverhandlung
- Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nach erhobener Anklage
- Milde Strafe, keine Eintragung ins Führungszeugnis
- Erreichen einer Bewährungsstrafe
- Anfechtung eines Urteils im Wege der Berufung oder Revision
Phase 1: Klärung im Ermittlungsverfahren
Werden wir von Ihnen mandatiert, verschaffen wir uns gemäß § 147 StPO sofort Akteneinsicht. Erst dann ist eine fundierte Einschätzung aller Möglichkeiten und entsprechender Handlungsempfehlungen möglich.
- Nach erfolgter Akteneinsicht klären wir jeden Mandanten umfassend über bestehende Verteidigungschancen Dabei beschönigen wir die Lage nicht, sondern geben Ihnen ein realistisches Bild. Umgekehrt werden wir nichts dramatisieren.
- Wir prüfen die Beweislage, bewerten Aussagen und entwickeln auf dieser Basis eine erste Verteidigungslinie: Sie geben das Ziel der Verteidigung vor und wir entwerfen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, wie wir dieses Ziel erreichen können. Dabei spielt für uns keine Rolle, ob Sie sich selbst für schuldig halten.
- Auch bei vermeintlicher Schuld kann eine Freispruchverteidigung ein realistisches Ziel sein!
Größter Einsatz in kleinen und großen Verfahren
Ein guter Strafverteidiger, der Ihre Interessen zielgerichtet durchsetzen kann, zeichnet sich im Kern durch folgende Aspekte aus:
- umfangreiches Wissen im Straf- und Strafprozessrecht (Spezialisierung)
- Motivation für Ihren Fall und Verhandlungsgeschickt
- die Fähigkeit, eine Ermittlungsakte intensiv durchzuarbeiten – denn nur dann können alle Chancen der Verteidigung genutzt werden
Die angewandte Akribie sollte nicht von der Größe des Falls abhängig sein.
Überzeugen Sie sich in den Bewertungen unserer Mandanten von unserer mandantenorientierten Arbeitsweite.
Phase 2: Verhinderung der Hauptverhandlung und Einstellung des Verfahrens durch schriftliche Anträge
Schlechte Verteidigung ist schlimmer als gar keine Verteidigung. Bei uns erleben Sie keine „Verurteilungsbegleitung“, sondern einen Kampf für Ihre Rechte.
Unsere Methode Gerichtsverhandlung verhindern ist dabei in den meisten Fällen die erste Verteidigungslinie. Dabei versuchen wir möglich frühzeitig durch umfangreiche schriftliche Anträge das Verfahren im Ermittlungsverfahren (vor Anklage) oder im Zwischenverfahren (nach Anklage) zur Einstellung zu bringen und eine Hauptverhandlung zu verhindern.
Phase 3: Waffengleichheit in der Hauptverhandlung durch engagierte Strafverteidigung
Wenn eine Hauptverhandlung unumgänglich ist, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Verteidigungsstrategien:
Harte Strafverteidigung mit dem Ziel des Freispruchs
Die erste Variante ist die harte, auf einen Freispruch abzielende Strafverteidigung unter Ausnutzung aller strafprozessualen Waffen (häufig als Konfliktverteidigung bezeichnet).
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig: „Strafverteidigung bedeutet Kampf um die Wahrung der Rechte des Beschuldigten.“
In diesen Fällen wird Dr. Hennig mit allen Mitteln – etwa über Beweisanträge, geschickte Zeugenbefragungen und vieles mehr – auf einen Freispruch hinarbeiten, notfalls durch alle Instanzen.
Konsensuale Strafverteidigung mit dem Ziel einer milden Strafe
Die zweite Variante ist die konsensuale Strafverteidigung, die auf eine milde Strafe abzielt – zum Beispiel Geld- statt Freiheitsstrafe oder Erreichen einer Bewährung.
Lesen Sie in unserem Beitrag „Arten von Strafen“ mehr zu möglichen Strafen.
Besonders bei der konsensualen Strafverteidigung kommt es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Strafverteidigers an.
Geständnisse, Deals und weitere Optionen in der Hauptverhandlung
Ein Geständnis kann im Rahmen eines sogenannten Deals (Verständigung, § 257c StPO) zu einer Strafobergrenze führen. Diese Option sollte jedoch nie vorschnell gewählt werden. Wir prüfen für Sie, ob ein solches Angebot fair und sinnvoll ist. Vielfach ist es sinnvoller, das Gericht erst auf eine harte Freispruchverteidigung einzustimmen um dann selbst ein Angebot für einen guten Deal zu empfangen.
Was immer gilt, ist die ausschließliche Verpflichtung gegenüber dem Mandanten, harter Einsatz in der Sache, absolute Vertraulichkeit und Ehrlichkeit im Mandatsverhältnis.

