07. März 2024 | Defensio-Fälle

Freispruch bei Tatvorwurf exhibitionistischer Handlungen

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: exhibitionistische Handlungen

Ergebnis: Freispruch 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte unseren Mandanten wegen einer Vornahme exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in der öffentlichen Hauptverhandlung die Absurdität und Unglaubhaftigkeit der Vorwürfe herausarbeiten. Das Geschehen sollte sich bei hohem Tempo und am Steuer eines Autos auf der Autobahn abgespielt haben. Anhand einer fotografischen Rekonstruktion konnte gezeigt werden, dass der von der Anzeigenerstatterin geschilderte Lebenssachverhalt unter diesen Bedingungen so nicht stattgefunden haben kann. Dem folgte das Gericht und sprach den Angeklagten frei.