26. Juni 2020

Metamorphose der Indizien – Freispruch am Landgericht Braunschweig

von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

 

In den letzten Wochen habe ich meinen Mandanten, einen Bauunternehmer aus Braunschweig, gemeinsam mit dem geschätzten Kollegen Werner Siebers gegen den Vorwurf der Anstiftung zur schweren Brandstiftung und des Versicherungsbetruges verteidigt.

 

 

Die Fakten

Eine vermietete Immobilie meines Mandanten wurde im Jahr 2018 angezündet. Der Brandstifter wurde rechtskräftig verurteilt und hatte ausgesagt angestiftet worden zu sein; er hatte vor Prozessauftakt nicht verraten von wem. Für das Haus meines Mandanten bestand eine Feuerversicherung.

 

Die Behauptungen der einseitig ermittelnden Polizei

Der Ermittlungsführer und Anklageverfasser der Staatsanwaltschaft hatten versucht aus Mutmaßungen und Behauptungen eine Anklage zu konstruieren. Belastbare Hinweise auf eine Anstiftung durch meinen Mandanten gab es nicht.

Frei nach dem Motto „Wer soll es denn sonst gewesen sein? Der hat ja was davon“ wurde mein Mandant angeklagt und damit zum unschuldigen Spielball der Justiz.

Die Ermittler führten den langjährigen Zivilrechtsstreit mit einem Mieter, der nicht ausziehen wollte, als Indiz an sowie den Umstand, dass mein Mandant schon lange einen Neubau geplant habe. Eine Erfindung der Ermittler war es, dass mein Mandant diesen Zivilrechtsstreit verloren habe und sich nun nicht mehr anders zu helfen wisse. Ein C-Promi aus dem Fernsehformat Supertalent war zudem Mieter im besagten Haus und hatte mit dubiosen Behauptungen Stimmung gemacht, die von den Ermittlern teils unkritisch übernommen wurden.

 

Latenter Rassismus

Zu allem Überfluss gab es vor meiner Mandatierung auch noch einen lächerlichen Haftbefehl, den wir kurz nach Mandatierung und Prozessauftakt – mein Kollege und ich wurden spontan in das Verfahren geholt und es kam zum vollständigen Austausch der Verteidigung – aus der Welt schaffen konnten. Es gab keinen dringenden Tatverdacht. Im Übrigen auch keine Fluchtgefahr. Unser Mandant – deutscher Staatsbürger – aber mit türkischer Herkunft, hätte sicherlich nie Untersuchungshaft ertragen müssen, hätte er keine türkischen Wurzeln. Selbstverständlich war unser Mandant jeden pünktlich bei der Hauptverhandlung und ist nicht geflohen.

 

Metamorphose der Indizien

Im Laufe der Hauptverhandlungen wurden die unzulänglichen und einseitigen Ermittlungen der Polizei sukzessive offenbart. Jedes vermeintliche Belastungsindiz neutralisierte sich oder entpuppte sich gar als klares Entlastungsindiz. Dieser Bewertung der Verteidigung hat das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung zugestimmt. Auch die Staatsanwaltschaft hat im Laufe der Hauptverhandlung Einsicht gezeigt. Der Anklageverfasser selbst ist an keinem Hauptverhandlungstag erschienen.

Der Zivilrechtsstreit mit dem Mieter war keineswegs verloren und noch im Gang. Vielmehr sprach der vom Mandanten gewählte justizförmige Weg über Jahre klar gegen den Vorwurf einer „warmen Räumung“. Eine Drohkulisse gegenüber den Mietern hat sich nicht bestätigt. Vor allem aber hat der Brandstifter ausgesagt, von einer gänzlich anderen Person aus dem Milieu angestiftet worden zu sein. Diese habe ein Problem mit einem der Mieter gehabt.

Entgegen der Ermittler handelte es sich um eine Standardversicherung, die bei allen Gebäuden meines Mandanten bestand und bewusst niedrig gewählt wurde. Alles lief über den Makler. Zutreffend stellte das Gericht fest, dass sogar davon auszugehen ist, dass mein Mandant nicht einmal gewusst hat, dass eine Versicherung bestand. So löste sich auch das letzte Belastungsindiz in Luft auf. Alternative Täter erscheinen möglich.

Der zu unserer Überzeugung unschuldige Mandant wurde freigesprochen.

 

Strategie: Wie viel hat unser Mandant eigentlich im Prozess gesagt?

Auf unser Anraten kein Wort. Das ist in fast allen – nicht allen – auf Freispruch gerichteten Verteidigungen das Mittel der Wahl. Insbesondere wenn man unschuldig ist.