STRAFRECHT

Stalking / Nachstellung – welche Strafe droht?

Stalking – ein Missverständnis mit schwerwiegenden Folgen. Erfahren Sie, wie Stalking definiert ist, welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind und wie Sie sich anwaltlich vertreten lassen können, wenn Ihnen Stalking vorgeworfen wird.

 

Was tun bei einer Anzeige wegen Stalking / Nachstellung?

Der Straftatbestand der Nachstellung gemäß § 238 StGB, besser bekannt als Stalking, führte in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Strafverfahren. Stalking nach dem StGB ist eine ernstzunehmende Angelegenheit, mit der Sie sich, wenn Sie damit konfrontiert werden, so schnell wie möglich auseinandersetzen sollten.

 

 

In den meisten Fällen werden Männer, in seltenen Fällen auch Frauen beschuldigt, die Expartnerin/den Expartner oder ein Date gegen den Willen immer wieder zu kontaktieren. Sogenannte Nachstellung kann zum Beispiel auch in Form von Liebesbriefen, WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, Nachrichten auf Social Media und auch das Aufsuchen der Wohnung passieren. Diese Handlungen gehören zu den typischen Tathandlungen. All das sind für sich genommen erlaubte und sozialadäquate Handlungen. Werden sie jedoch einseitig, wiederholt und unerwünscht, droht schnell eine Stalking Strafe wegen Nachstellung.

Das Gesetz sieht bei Nachstellung (Stalking) Geldstrafe oder Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist keine Geldstrafe mehr vorgesehen, sondern eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Wem Nachstellung durch die Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen wird, braucht einen auf den Tatbestand und das Strafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht. Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei, wenn Sie eine Vorladung wegen Nachstellung erhalten haben. Mit einem falsch formulierten Satz können Sie sich in die Strafbarkeit hineinreden.

Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jonas Hennig, Albrecht, Moro und Fachanwältin für Strafrecht Mayer stehen bundesweit mit langjähriger Erfahrung beim Vorwurf Nachstellung an Ihrer Seite.

In fast allen Fällen beim Vorwurf Nachstellung konnten wir in der Vergangenheit mit einer gut begründeten Schutzschrift eine Anklage, damit auch eine Bestrafung und Eintragung im Führungszeugnis verhindern.

Achtung: Wir verteidigen ausschließlich Beschuldigte! Bitte kontaktieren Sie uns nicht, wenn Sie Opfer von Stalking geworden sind, sondern wenden Sie sich an spezialisierte Anwaltskanzleien.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie kurzfristig einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin:

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Nachstellung bzw. Stalking: Strafe

§ 238 Abs. 1 StGB sieht im Fall der Verurteilung wegen Nachstellung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist gemäß § 238 Abs. 2 StGB eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe vorgesehen. Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sind möglich.

 

Was fällt unter „Stalking“ und was ist „Nachstellung“ nach § 238 StGB? Die Definition!

Der Tatbestand der Nachstellung setzt vier Tatbestandsmerkmale voraus:

  1. Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung einer anderen Person.
  2. Unbefugtes Nachstellen
  3. Wiederholtes Nachstellen
  4. Vorsatz

Doch was ist unbefugtes Nachstellen also Stalking?

Das Gesetz erklärt zum Teil Alltagshandlungen für strafbar, wenn sie gegen den Willen des Opfers erfolgen. Hier die wichtigsten Fälle, die vor allem nach Trennungen oder gescheiterten Dates relevant werden:

  • Räumliches Aufsuchen
  • Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel: zum Beispiel WhatsApp, E-Mail, Social Media (Instagram), SMS, Anrufe, Facetime
  • Zusendung von Ware
  • Bedrohungen
  • Verbreitung oder Veröffentlichung von Bildmaterial

 

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Achtung: Während früher ein beharrliches Auftreten erforderlich war, ist seit einer Gesetzesreform bereits ein wiederholtes Verhalten strafbar.

Zudem lässt das Gesetz mittlerweile auch geringe Auswirkungen auf die Lebensgestaltung als tatbestandlich ausreichen. Beachten Sie auch Straftaten, die im Zusammenhang mit unbefugtem, wiederholten Nachstellen in Verbindung gebracht werden können: Unter anderem Nötigung, Üble Nachrede oder Sachbeschädigung.

Beschuldigte dieses Straftatbestandes wollen Ihren Opfern häufig nichts Böses, sondern handeln aus Verzweiflung. Eine wahnhafte Liebesvorstellung ist häufig Antrieb zur Tat und Motivation, das Opfer immer wieder aufzusuchen. In anderen Fällen handelt es sich um übliche Kontakt nach einer Trennung und die Polizei ist vorschnell mit einer Vorverurteilung aufgrund einer Anzeige.

Besonders schwere Fälle von Nachstellung/Stalking liegen unter anderem vor, wenn das Opfer gesundheitlich geschädigt oder in Lebensgefahr gebracht wird, die Nachstellung länger als sechs Monate andauert, Minderjährige belästigt werden oder missbräuchlich erlangte Bilder des Stalking-Opfers verwendet werden.

 

Welche Beweise gibt es bei Stalking/Nachstellung?

Vielen ist nicht bewusst, dass bereits die Aussage der Anzeigenerstatterin oder Anzeigenerstatters zugleich eine Zeugenaussage ist und damit ein Beweismittel. In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Das bedeutet aber nicht, dass das Verfahren automatisch eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen wird. Ganz im Gegenteil kommt es dann auf eine Glaubhaftigkeitsanalyse der belastenden Aussage an.

Hinzu kommen oft weitere Beweismittel wie Screen-Shots von WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, Liebesbriefe, Kameraaufnahmen und Arztberichte, die Beispiele für ggf. strafbare Handlungen der Nachstellung sind.

 

Was tun beim Vorwurf Stalking/Nachstellung?

Der Vorwurf Nachstellung laut StGB ist angesichts des weiten Tatbestandes und der möglichen hohen Strafen ernst zu nehmen. Auf keinen Fall sollten Sie im Fall einer Vorladung wegen Nachstellung eine Aussage bei der Polizei machen. Jeder Satz kann das Problem verschlimmern. Ein Schweigen wird niemals gegen sie gewertet.

Wenn Sie eine Vorladung oder Anklage wegen Stalking erhalten, benötigen Sie exzellente anwaltliche Verteidigung, damit eine öffentliche, schambesetzte Gerichtsverhandlung angewendet werden kann.

Achten Sie darauf, dass der Anwalt ein Fachanwalt für Strafrecht ist und über besondere Expertise und Erfahrung in der Verteidigung gegen Stalkingvorwürfe verfügt.

 

So kann ein Fachanwalt für Strafrecht Sie beim Vorwurf Stalking verteidigen

Bei dem Vorwurf der Nachstellung bzw. Stalking nach StGB benötigen Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der die nötige Genauigkeit und Erfahrung besitzt. Aufgrund unserer langjährigen und bundesweiten Erfahrung in der Verteidigung gegen den Vorwurf der Nachstellung können wir Ihnen bei dem Vorwurf der Nachstellung bzw. des Stalking schnell und effektiv helfen.

Den Vorladungstermin wegen Nachstellung können wir noch am Tag Ihres Anrufes absagen.

Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig, Albrecht, Moro und Fachanwältin für Strafrecht Mayer stehen Ihnen mit viel Erfahrung, Akribie und Kampfgeist zur Seite.

Unsere Methode Gerichtsverhandlung verhindern gilt auch beim Vorwurf Nachstellung bzw. Stalking. In der Regel können wir durch eine gut begründete Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft erreichen, dass es nicht zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und damit auch nicht zu einer Bestrafung und Eintragung in das Führungszeugnis kommt.

Je nach Fall können wir begründen, dass der geschilderte Sachverhalt nicht den Tatbestand erfüllt, der für Stalking oder Nachstellen im StGB festgehalten ist, weil die Handlungen nicht unbefugt erfolgt sind oder aber die Schuld als gering anzusehen ist. Unsere Ziele beim Vorwurf Nachstellung, die wir regelmäßig erreichen:

  • Keine öffentliche Gerichtsverhandlung
  • Keine Bestrafung
  • Sauberes Führungszeugnis

 

Dr. Hennig ist seit 2010 Dozent im Bereich des Strafrechts und kann zudem auf entsprechende Publikationen verweisen. Vertrauen Sie daher auf die Erfahrung und Perfektion eines versierten Strafverteidigers.

Achtung: Wir vertreten ausschließlich Beschuldigte! Schuldig oder unschuldig spielt keine Rolle!

Kontaktieren Sie uns gern, um eine unverbindliche und professionelle Ersteinschätzung zu erhalten.

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FAQ

Was fällt alles unter Stalking?

Nachstellung setzt immer eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung beim Opfer und wiederholtes Handeln voraus. Die Tathandlung selbst ist das unbefugte Nachstellen, das durch eine Vielzahl von Handlungen, wie räumliches Aufsuchen aber auch Telekommunikationsmittel oder Zusendung von Waren verwirklicht werden kann. Am häufigsten geht es um WhatsApp-Nachrichten, Liebesbriefe, E-Mails oder Nachrichten über Social Media. Entscheidend ist, dass der Empfänger bzw. die Empfängerin diese Kontaktaufnahme nicht wünscht.

Wann ist Stalking nicht strafbar?

Nicht jede Kontaktaufnahme nach einer Trennung oder einem Date ist strafbar, auch wenn sie unerwünscht erfolgt. Sobald es sich aber um eine wiederholte und unerwünschte Handlung handelt, die zu einer Beeinträchtigung des anderen führt, besteht die Gefahr der Strafbarkeit.

Was gibt es für Arten von Stalking?

Es gibt viele Arten von Stalking, also Arten der unbefugten Nachstellung. Die häufigste Form ist die wiederholte, unerwünschte Kontaktaufnahme durch räumliches Aufsuchen oder Verwenden von Telekommunikationsmitteln (Anrufe, WhatsApp, Social Media Nachrichten, E-Mails usw.). Aber auch Bedrohungen, Datenmissbrauch und öffentliche Ehrverletzungen können den Tatbestand erfüllen.

Themenübersicht Allgemeines Strafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
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