SEXUALSTRAFRECHT

Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern – Strafmaß, Tatbestand & Verteidigungsstrategie

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein besonders schwerwiegender Straftatbestand. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs in Ihrem Briefkasten finden, kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie Fachanwältin für Strafrecht Mayer stehen Ihnen mit einer individuellen Verteidigungsstrategie, Beratung und Einfühlungsvermögen zur Seite.

 

Was ist sexueller Missbrauch von Kindern?

Der sexuelle Missbrauch eines Kindes setzt eine sexuell bestimmte körperliche Einwirkung auf das Kind voraus. Dabei können sowohl Handlungen des Kindes am Erwachsenen als auch umgekehrt Handlungen des Erwachsenen am Kind den Tatbestand erfüllen. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.

Achtung: Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt im digitalen Raum ist ebenso strafbar.

 

strafverteidigung-berufung

 

Alter eines Kindes bei sexuellem Missbrauch

Kinder im Sinne des Gesetzes sind alle Personen unter 14. Entscheidend ist das Alter zur (angeblichen) Tatzeit.

Achtung: Auch der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen ist strafbar.

 

Was ist eine sexuelle Handlung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern?

Beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB geht es um körperliche sexuelle Handlungen. Achtung: Auch sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt im digitalen Raum ist strafbar.

Soweit es um körperlichen sexuellen Missbrauch geht, stellt sich häufig die Frage, wann beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern eine sexuelle Handlung vorliegt. Vielfach sind Handlungen in diesem Bereich ambivalent und nicht eindeutig sexuell konnotiert. Häufig kann gerade diese fehlende Eindeutigkeit als Verteidigungschancen genutzt werden. Denn häufig liegt der sexuelle Bezug nur im subjektiven Erleben der Kinder oder vielmehr besorgter Angehöriger.

Die Handlungen müssen bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen sexuellen Bezug erkennen lassen.

Ein Anwalt, der im Sexualstrafrecht und somit auch auf sexuellen Missbrauch spezialisiert ist, prüft die Tatbestandsmerkmale genau und sichert Ihre bestmögliche Verteidigung. So wird der Staatsanwaltschaft aufgezeigt, wenn ambivalente Handlungen keinen eindeutigen Sexualbezug aufweisen.

Informieren Sie sich zum Thema Sexueller Übergriff in unserem Beitrag zum Thema.

 

Welche Strafe droht bei sexuellem Missbrauch von Kindern?

Sexueller Missbrauch ist im Sexualstrafrecht einer der sensibelsten Vorwürfe, bei dem eine genaue Prüfung des Einzelfalls entscheidend ist. Denn: Der Tatbestand des § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) ist ein Verbrechenstatbestand.

Die Strafe für sexuellen Missbrauch ist ernst zu nehmen: Es wird mit einem Strafrahmen von Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre. Bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176c StGB droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, so dass eine Bewährung im Falle einer Verurteilung schwierig ist.

 

 

Was tun bei Vorladung sexueller Missbrauch von Kindern?

Ob schuldig oder unschuldig – beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt oder eine Anwältin mit sexualstrafrechtlicher Erfahrung an Ihrer Seite.

Fachanwalt Dr. Hennig, die Fachanwälte Albrecht und Moro sowie Fachanwältin für Strafrecht Mayer stehen Ihren zur Seite.

Häufig geraten auch Unschuldige in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. In vielen Fällen zeigen Angehörige oder Nachbarn den Beschuldigten aus ganz anderen Motiven an. Gerade Unschuldige haben dann einen besonderen Drang, die Dinge bei der Polizei richtig zu stellen. Doch Vorsicht:

Eine Aussage bei der Polizei verschlechtert die Verteidigungschancen!

 

Schweigen ist das oberste Gebot, wenn man als Beschuldigter eine Vorladung erhält. Nur ein versierter Strafverteidiger mit entsprechender Erfahrung und Expertise im Sexualstrafrecht kann nach Akteneinsicht detailliert begründen, warum trotz des Vorwurfs sexueller Missbrauch kein sexueller Bezug besteht oder die belastende Aussage unglaubhaft ist und so die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung mangels Tatverdacht („Großer Freispruch“ ohne Gerichtsverhandlung) überzeugen. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine entsprechend individualisierte Verteidigungsstrategie.

Auch wenn Sie ein Geständnis ablegen wollen, benötigen Sie Beistand um eine milde Strafe, ggf. zur Bewährung, zu erreichen. Auch in einem solchen Fall sollten Sie auf keinen Fall vorschnell bei der Polizei aussagen.

 

Unschuldig beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Wer Beschuldigter des sexuellen Missbrauchs ist, wird von der Gesellschaft vorverurteilt. Die im Strafprozess geltende Unschuldsvermutung gilt in der Regel nicht in der Bevölkerung. Das ist in derartigen Fällen umso gravierender, da die Anzeigenquote gegen Unschuldige auf bis zu 60 Prozent geschätzt wird.

Es gibt viele Ursachen für solche Falschanschuldigungen:

  1. Häufig gibt es bewusste Falschanzeigen im Sorgerechtsstreit, um im familienrechtlichen Verfahren den Ex-Partner auszuschalten.
  2. Kinder sind leicht suggestiv zu beeinflussen. Keine Altersgruppe ist so anfällig für Beeinflussung und Scheinerinnerungen wie sechs bis zehnjährige.
  3. Eltern im Kindergartenkontext kreieren vielfach wegen Überfürsorge aus harmlosen Alltagssituationen einen strafrechtlichen Vorwurf.

 

Kuscheln, Baden – jede eigentlich unschuldige Situation kann umgedeutet werden. Scheidungen, Nachbarschaftskonflikte, Kindergärten, Campingplätze, Sportvereine – dies sind nur einige der typischen Kontextszenarien für einen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Eine weitere Form des sexuellen Missbrauchs ist § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Lesen Sie in unserem Artikel mehr zum Thema.

 

Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren automatisch ein, wenn ich unschuldig bin?

Das ist nicht der Fall. Gerade wenn Sie zu Unrecht mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes konfrontiert werden, sollten Sie sich keinesfalls darauf verlassen, dass das Verfahren automatisch von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Der Ermittlungsdruck bei den Strafverfolgungsbehörden ist hoch. Gerade im Sexualstrafrecht werden die Ermittlungen oft einseitig geführt.

Wenn Sie als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Vorladung der Polizei erhalten, sollten Sie dieser auf keinen Fall Folge leisten, sondern von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Andernfalls kann Ihre Aussage von Staatsanwälten und Richtern nach freiem Ermessen gegen Sie verwendet werden. Umgekehrt darf ein Schweigen nie zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Beim Vorwurf sexueller Missbrauch sollten Sie schnellstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Denn je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto größer sind Ihre Chancen, eine unangenehme und öffentliche Hauptverhandlung sowie Bestrafung zu vermeiden.

In vielen Fällen können wir auch bei schwerwiegenden Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern allein durch eine schriftlich gut begründete aussagepsychologische Analyse eine Anklage und damit Bestrafung und Öffentlichkeit verhindern.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und hat in einer Vielzahl von Verfahren wegen Missbrauchs von Kindern Anklagen verhindern können. Auch unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht geben uns Recht.

 

Was kann ein Strafverteidiger beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern tun?

Hier eine Übersicht über die Schritte, die wir mit Ihnen im Regelfall unternehmen:

  1. Wir führen ein persönliches, unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch.
  2. Es wird ein Antrag auf Akteneinsicht und Absage des Vorladungstermins gestellt.
  3. Erarbeitung einer Individuellen Verteidigungsstrategie: Umfassende aussagepsychologische Analyse im Rahmen einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Mandanten.
  4. Idealerweise folgt eine Einstellung mangels Tatverdacht („großer Freispruch“), so dass es nicht zu einem öffentlichen Strafprozess kommt.

Zeitnahe Termine möglich

Jetzt Termin vereinbaren

Mögliche Ziele beim Vorwurf sexueller Missbrauch eines Kindes

Als erfahrene Anwälte beim Thema Kindesmissbrauch verstehen wir uns als Vollstrecker der Wünsche unserer Mandanten. Dementsprechend können wir mit Ihnen folgende Ziele verfolgen:

  1. Verteidigung mit dem Ziel Freispruch oder Einstellung mangels Tatverdacht:
  • Analyse der belastenden Aussage und Aufzeigen, warum diese nicht für eine Anklage ausreicht
  • Beeinflussungen sichtbar machen
  • Ggf. Prüfung, ob überhaupt ein eindeutiger Sexualbezug der im Raum stehenden Handlungen vorliegt

 

  1. Verteidigung mit dem Ziel einer milden Strafe (Bewährung):
  • Geständnis vorbereiten
  • Herausarbeiten von Strafmilderungsgründen

 

Das Ziel geben unsere Mandanten vor. Unabhängig ob schuldig oder unschuldig. Ein spezialisierter Anwalt für sexuellen Missbrauch kann Sie umfassend beraten und in jedem Verfahrensschritt unterstützen.

 

Das zeichnet die Verteidigung von Sexualdelikten wie sexueller Missbrauch von Kindern bei den Fachanwälten für Strafrecht Dr. Hennig, Albrecht und Moro und Fachanwältin für Strafrecht Mayer aus:

  • Methode öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • Verhandlungsgeschick
  • Langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht insb. bei Aussage gegen Aussage

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist darüber hinaus FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht.

Wir stehen an Ihrer Seite! Mit uns können Sie offen über alles sprechen!

 

Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt (Chat-Verfahren) § 176a StGB

Der Tatbestand sexueller Missbrauch von Kindern kann auch ohne jeglichen Körperkontakt erfüllt sein – das regelt Paragraph 176a des Strafgesetzbuches. Wir verteidigen regelmäßig in Fällen, bei denen es um das Versenden sexueller Chatnachrichten und pornografischer Bilder geht.

Alles rund ums Thema Kinderpornografie können Sie unseren entsprechenden Beitrag nachlesen. Das Thema Jugendpornografie behandeln wir ebenso in einem eigenen Artikel.

Schon die Aufforderung an Kinder, sexuelle Handlungen vorzunehmen und z. B. darüber zu berichten oder entsprechende Bilder zu machen, kann strafbar sein und wegen vermeintlichen sexuellen Missbrauch geahndet werden.

Auch in diesen Fällen sieht das Gesetz eine empfindliche Strafandrohung von mindestens sechs Monaten bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor, laut § 176 a StGB.

Auch eine digitale Verabredung zum sexuellen Missbrauch eines Kindes unter Erwachsenen ist in gleicher Höhe strafbar – selbst wenn es nicht zu einem tatsächlichen Treffen kommt. Oft muss hier viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, wenn es um Fantasie-Chats geht. In vielen Fällen können wir aber mit guter Begründung eine Anklage verhindern.

 

Sexueller Missbrauch von Kindern Verjährung

Die Verjährung von sexuellem Missbrauch tritt nur sehr selten ein. Die Frist beginnt erst mit dem 21. Lebensjahres des Anzeigenerstatters und beträgt dann je nach Vorwurf zehn Jahre oder länger. Zudem gibt es Umstände, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen können. All das kann erst nach Akteneinsicht und fallspezifisch umfassend geprüft werden. Oft werden Taten noch verfolgt die Jahrzehnte zurückliegen und viele Jahre nach der angeblichen Tat angezeigt wurden.

 

Pflichtverteidiger bei sexuellem Missbrauch von Kindern?

Wird Ihnen eines der oben genannten Delikte zur Last gelegt, liegt regelmäßig ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO (Pflichtverteidiger/Pflichtverteidigung) vor. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall anwaltlich vertreten werden müssen. Dies gilt völlig unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln.

Gerade in Sexualstrafsachen sollten Sie die Wahl Ihres Verteidigers keinesfalls dem Gericht überlassen. Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch, sich selbst einen Rechtsanwalt auszusuchen und mandatieren Sie einen im Sexualstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie als Wahlverteidiger oder – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – auch als Pflichtverteidiger beiordnen lassen (Wahlpflichtverteidiger).

 

Achtung: Keine Aussage beim Jugendamt sobald Missbrauchsverdacht im Raum steht

Wird Ihnen sexueller Missbrauch oder Kindesmissbrauch vorgeworfen, sprechen Sie auf keinen Fall mit dem Jugendamt. In zahlreichen Verfahren erleben wir, dass das Jugendamt Strafanzeigen verfasst und unter Umgehung der Beschuldigtenrechte schon vor Beginn des eigentlichen Strafverfahrens Befragungen des Beschuldigten durchführt.

Auch wenn Sie im späteren Strafverfahren von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen, kann Ihre Aussage beim Jugendamt über die Vernehmung der dortigen Mitarbeiter in das Strafverfahren eingebracht werden.

 

Dies kann fatale Folgen haben; unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Wie bei einer , gilt daher auch gegenüber dem Jugendamt: Nutzen Sie Ihr Recht zu Schweigen. Es darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Dringender Rat von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Sobald Ihnen sexueller Missbrauch vorgeworfen wird und das Jugendamt mit Ihnen sprechen will, kontaktieren Sie einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger. Niemand kann Sie zwingen, mit dem Jugendamt zu sprechen.“

Zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden – ob schuldig oder unschuldig, wir helfen Ihnen aus Ihrer prekären Situation

Zeitnahe Termine möglich

Jetzt Termin vereinbaren

FAQ

Was ist sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB?

Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 Strafgesetzbuch bezeichnet sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren. Auch Handlungen, durch die Kinder zu solchen Handlungen veranlasst werden, sind hiernach strafbar.

Welche Strafe droht bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sieht § 176 StGB je nach Schwere des Falles und den besonderen Umständen der Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor. Die genaue Strafzumessung hängt von Faktoren wie dem Alter des Kindes, der Art der sexuellen Handlung und der Anwendung oder Androhung von Gewalt ab.

Wie kann ein Anwalt für Sexualstrafrecht bei einem Vorwurf wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern helfen?

Ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Personen, die des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt werden, durch fundierte Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht unterstützen. Exzellente Strafverteidigung im Sexualstrafrecht beginnt mit der Analyse der belastenden Aussage. Kann eine belastende Aussage mittels aussagepsychologischer Analyse durch eine Schutzschrift zu Fall gebracht werden, wird eine Anklage verhindert. Ein im Sexualstrafrecht tätiger Rechtsanwalt wird mit Ihnen stets eine individuelle Verteidigungsstrategie mit Ihnen abstimmen. Denn jeder Fall ist anders.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben