Unser Mandant erhielt eine polizeiliche Vorladung mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – konkret ging es um den Vorwurf des Erwerbs nach § 29 BtMG. Der Mandant sagte den Termin zur Vorladung selbst ab, was wir ansonsten als Serviceleistung übernehmen. Anschließend fand ein Gespräch mit Dr. Hennig statt. Denkbare Verteidigungslinien wurden aufgezeigt und anschließend Akteneinsicht beantragt.
Können Wurzeln strafbar sein?
Die Ermittlungsbehörden warfen unserem Mandanten den Erwerb von „Mimosa Hostilis“, einer gemahlenen Wurzelrinde mit halluzinogener Wirkung, vor.
Drohende Konsequenzen: Vorstrafe im Register
Der Strafrahmen des § 29 BtMG reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Zudem droht eine Eintragung in das Zentralregister und ggf. auch in das Führungszeugnis bei entsprechender Verurteilung.
Mit Einsatz und Akribie zur Einstellung
Nach Akteneinsicht wurde die Ermittlungsakte sorgfältig durchgearbeitet und ein ausführlicher Einstellungsantrag verfasst. In erster Linie argumentierten wir damit, dass ein Erwerb durch unseren Mandanten nicht sicher nachweisbar ist, da eine tatsächliche Versendung an den Mandanten nicht feststand. Die Polizei hatte nur die Adresse des Mandanten beim Versender auf einer Bestellliste entdeckt. Zudem war es unwahrscheinlich, dass der Erwerber Kenntnis von der Eigenschaft des Pulvers als Betäubungsmittel hatte, da das Pulver als Färbemittel vertrieben wurde.
Ohne Strafverteidiger keine mehrstufige Verteidigung
Hier sieht man sehr schön, dass sich ein Beschuldigter nicht effektiv selbst verteidigen kann. Was sollte er auch in einer Vernehmung sagen? Entweder, dass er es nicht erworben hat oder dass er nicht wusste, dass es verboten ist. Dann aber muss er den Erwerb einräumen und die Unkenntnis wird man ihm ggf. nicht abnehmen. Wie soll man spontan auf die Frage reagieren „Wie kommt ihr Name auf die Bestellliste?“ Der Polizist wird in der Vernehmung Druck ausüben. Jeder Satz kann ungünstig verstanden und protokolliert werden.
Der Strafverteidiger hingegen kann nach Aktenlage argumentieren und mehrstufige schriftliche Begründungen gegen einen hinreichenden Tatverdacht liefern. Einziges richtiges Mittel des Mandanten: Schweigen und überhaupt keine Aussage machen! Sein gutes Recht! Der Antrag wurde mit dem Mandanten abgestimmt und an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und das Verfahren wurde eingestellt. Somit blieb unserem Mandanten ein langwieriges und belastendes Gerichtsverfahren sowie eine Eintragung in das Zentralregister und Führungszeugnis erspart.
Update – Trotz strafbarer Wurzelrinde Freispruch durch Fachanwalt für Strafrecht Albrecht am Amtsgericht Ratezburg
Auch Fachanwalt für Strafrecht Albrecht, der Defensio-Experte für das Drogenstrafrecht, konnte jüngst einen Freispruch am Amtsgericht Ratzeburg im Fall des Besitzes der Mimosa Hostilis durchsetzen. Albrecht konnte darlegen, dass die Mandantin unvorsätzlich handelte und die verbotene Wurzelrinde nicht als Droge erkannt hat.