01. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Liebe kennt keine Grenzen!

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster 

 

Dem Mandanten wurde eine Scheinehe vorgeworfen sowie die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Im Rahmen einer zeitgleichen Ehegattenbefragung gaben der Mandant und seine Ehefrau teilweise abweichende Antworten, was zur Ablehnung des Antrags auf Familiennachzug führte. Außerdem wurde der Asylantrag der Ehefrau 2018 abgelehnt. Diese hielt sich seitdem bis 2020 mit Duldungen in Deutschland auf, die ihr erteilt wurden, da sie keine Reisedokumente besaß. 2013 ist jedoch ein Reisepass erstellt worden, sodass ihre Ausreisehätte durchgeführt werden können. Seitdem sie und der Mandanten ein Paar waren wohnte sie bei ihm. Es kann dem Mandanten keine Scheinehe vorgeworfen werden, da er von Beginn der Ehe davon ausging, dass ein gemeinsames Leben geführt werden würde. Dies taten die Eheleute auch. Das Fehlen einer gemeinsamen Sprache spricht nicht zwingend gegen eine Beziehung. Bzgl. der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ist nicht davon auszugehen, dass der Mandant von der „Ungültigkeit“ der Duldungen wusste. Seine Ehefrau reiste kurz vor Ablaufen der letzten erteilten Duldung fristgerecht aus der Bundesrepublik aus, sodass er davon ausgehen konnte, dass alles seine Richtigkeit hat.