Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten (Türsteher) wurde eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Mit einer Flasche soll er zwei Beschuldigte geschlagen haben, die aber ihrerseits in derselben Sache beschuldigt waren, nachts alkoholisiert Flaschen auf Personen und Autos geworfen zu haben. Einer der beiden hatte keine Aussage gemacht, der andere behauptete später, von sieben Sicherheitspersonen grundlos verprügelt worden zu sein. In einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Widersprüche in der Aussage des Belastungszeugen zu den Angaben eines neutralen Zeugen sowie unseres Mandanten herausarbeiten. Weder war eine konkrete Tathandlung noch die Täterschaft unseres Mandanten hinreichend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft folgte unserem Antrag und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.