Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf:Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und zwei Dateien mit jugendpornografischem Inhalt verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christian Albrecht die gegenständlichen Vorwürfe des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten in Zweifel ziehen und darlegen, dass unser Mandant keinen Besitzwillen, und bei den beiden versandten Dateien keinen Vorsatz bezüglich des minderjährigen Alters der Darsteller*innen hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.