30. März 2018

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht erwirkt Freispruch am Amtsgericht Kiel

HT-Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Albrecht konnte am Amtsgericht Kiel einen Freispruch für seine Mandantin erwirken. Angeklagt war der Vorwurf der uneidlichen Falschaussage gemäß § 153 StGB, der sich in der Hauptverhandlung jedoch nicht erhärtete.

 

Ergebnis der Hauptverhandlung: Keine Falschaussage

 

Der damalige Richter in einem anderen Verfahren hatte die Aussage der Angeklagten, die damals als Zeugin ausgesagt hatte, für unglaubwürdig befunden. Daran änderte auch nichts, dass sich ihre Schilderungen auch mit den Aussagen des damaligen Angeklagten deckten. Allein ein weiterer Zeuge behauptete abweichende Tatsachen.

 

Strafverteidiger Christian Albrecht: „Strafanzeige, Anklage und Eröffnung der Hauptverhandlung haltlos“

 

Trotz dessen, dass andere Zeugen bereitstanden, um die Aussage der damaligen Zeugin zu bestätigen, erstattete der damalige Richter Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage gemäß § 153 StGB.

 

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht dazu: „Es ist geradezu grotesk, dass der Richter eine Strafanzeige fertigte und die Staatsanwaltschaft den Fall zur Anklage gebracht hat. Noch bedenklicher ist, dass das Gericht überhaupt die Hauptverhandlung eröffnet hat.“

 

In der Hauptverhandlung bestätigte sich der Verdacht erwartungsgemäß nicht. Alle Zeugen wurden erneut vernommen und es konnte bestätigt werden, dass die Angeklagte damals die Wahrheit gesagt hatte. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht kritisierte den damaligen Richter in seinem Plädoyer daraufhin scharf: Der Anzeige liege eine völlig willkürliche subjektive Bewertung zugrunde. Ferner hätte die Beweislage nicht annähernd ausgereicht, um die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu eröffnen.

 

Urteil: Freispruch

 

Dieser Argumentation folgte am Ende auch das Gericht und sprach die Angeklagte frei. Hervorzuheben ist, dass sich ihm Rahmen der Urteilsbegründung bei der Mandantin für die Vorwürfe entschuldigt wurde. Man habe außerdem eingesehen, dass man die Hauptverhandlung bei genauem Hinsehen wohl nicht hätte eröffnen sollen.

 

Ein Beitrag vom wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Schlüter