14. April 2020

Darstellungsrüge: Erfolgreiche Sprungrevision der H/T-Strafverteidiger gegen die Generalstaatsanwaltschaft

In einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz haben wir das amtsgerichtliche Urteil mit einer gut begründeten Sachrüge angegriffen. Die Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils enthielten keine Tatsachen zum objektiven Tatbestand (Führen einer Waffe); hier wurde lediglich der Gesetzeswortlaut wiederholt. Auch fehlten nachvollziehbare Ausführungen zum subjektiven Tatbestand. Das Oberlandesgericht folgte der Revision mit eindeutigen Worten in allen Punkten. Das Urteil wurde aufgehoben. Es geht von vorne los. Ziel ist ein Freispruch oder eine Einstellung.

 

Für Referendare: Das ist die klausurrelevante, punkteträchtige Darstellungsrüge als Unterform der Sachrüge!