Betrug, Untreue, Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelt
Defensio Anwälte – unvoreingenommen an Ihrer Seite
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Die drei Kerntatbestände des Wirtschaftsstrafrechts im Bereich der Vermögensdelikte sind Betrug, Untreue und Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Das Defensio-Verteidigerteam von H/T Defensio Strafverteidiger unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung dieser Vorwürfe.
Alle wichtigen Informationen zu den drei wichtigsten Vermögensdelikten des Wirtschaftsstrafrechts finden Sie hier:
Betrug
Der Betrug gemäß § 263 StGB ist in juristischer Hinsicht ein höchst kompliziertes Delikt, weshalb die Strafnorm selbst von Juristen nicht selten falsch angewendet wird. Die Strafandrohung bei einem Betrug reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, in besonders schweren Fällen sogar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Besonders vor diesem Hintergrund ist der anwaltliche Beistand durch einen Spezialisten unverzichtbar, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Betruges sind.
Untreue
Der Straftatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB ist einer der komplexesten Tatbestände. Verteidigungen bei diesem Vorwurf gelten als eine der Königsdisziplinen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Die Untreue gemäß § 266 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert. In besonders schweren Fällen wird die Tat mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Häufig werden in solchen Fällen Freiheitsstrafen über zwei Jahren verhängt, die somit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Ermittlungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt häufen sich. Mit jährlich konstant zwischen 10.000 bis 13.000 Strafverfahren stehen Verfahren wegen § 266a StGB weit oben auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche Unternehmen in wirtschaftliche Not geraten. Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge pünktlich zu zahlen wird zunehmend schwieriger.
Die bundesweite Verteidigung in Strafverfahren im Kontext von § 266a StGB gehört zu den besonderen Schwerpunkten unserer Kanzlei.