Betrug, Untreue, Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelt

Die drei Kerntatbestände des Wirtschaftsstrafrechts im Bereich der Vermögensdelikte sind Betrug, Untreue und Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Das Defensio-Verteidigerteam von H/T Defensio Strafverteidiger unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung dieser Vorwürfe.

Alle wichtigen Informationen zu den drei wichtigsten Vermögensdelikten des Wirtschaftsstrafrechts finden Sie hier:

Betrug

Der Betrug gemäß § 263 StGB ist in juristischer Hinsicht ein höchst kompliziertes Delikt, weshalb die Strafnorm selbst von Juristen nicht selten falsch angewendet wird. Die Strafandrohung bei einem Betrug reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, in besonders schweren Fällen sogar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Besonders vor diesem Hintergrund ist der anwaltliche Beistand durch einen Spezialisten unverzichtbar, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Betruges sind.

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Untreue

Der Straftatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB ist einer der komplexesten Tatbestände. Verteidigungen bei diesem Vorwurf gelten als eine der Königsdisziplinen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Die Untreue gemäß § 266 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert. In besonders schweren Fällen wird die Tat mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Häufig werden in solchen Fällen Freiheitsstrafen über zwei Jahren verhängt, die somit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

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Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Ermittlungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt häufen sich. Mit jährlich konstant zwischen 10.000 bis 13.000 Strafverfahren stehen Verfahren wegen § 266a StGB weit oben auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Durch die Corona-Pandemie sind zahlreiche Unternehmen in wirtschaftliche Not geraten. Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge pünktlich zu zahlen wird zunehmend schwieriger.

Die bundesweite Verteidigung in Strafverfahren im Kontext von § 266a StGB gehört zu den besonderen Schwerpunkten unserer Kanzlei.

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Barth
  • Steuerberater, Volljurist und Strafverteidiger
  • Ordentlicher Professor der Leuphana Universität Lüneburg
  • Dozent für Steuerrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
of counsel prof. dr. gerhold
  • Volljurist
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
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