Expertise: Strafverteidiger Dr. Hennig im Revisionsrecht
Strafverteidiger Dr. Hennig hat sich bereits im Referendariat schwerpunktmäßig auf das Revisionsrecht konzentriert und unter anderem bei einem der führenden Revisionsrechtler in Norddeutschland seine Ausbildung genossen. Seit Anbeginn seiner Anwaltstätigkeit hat Herr Dr. Hennig eine Vielzahl auch sehr umfangreicher Revisionen bearbeitet. Das Revisionsrecht bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Zudem ist er seit Jahren als Dozent im Strafrecht und Strafprozessrecht tätig und unterrichtet insbesondere auch das Revisionsrecht. Daher ist Herr Dr. Hennig auch stets mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen, der wichtigsten Revisionsinstanz, vertraut. Dieser Wissensvorsprung macht sich in keinem Gebiet so sehr bezahlt wie im Revisionsrecht. Dr. Hennig hat zudem zahlreiche Revisionsentscheidungen zum Gegenstand seiner Publikationen gemacht.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Revisionsrecht verfügt Herr Dr. Hennig über die notwendige Expertise und Erfahrung, auch Ihr Urteil einer umfangreichen und exakten Prüfung zu unterziehen.
Gerne geben wir Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie Rechtsanwalt Dr. Hennig mit der Vertretung im Revisionsverfahren betrauen möchten.
Themenübersicht Revisionsrecht
- Revision – ein schriftliches Verfahren
- Expertise: Strafverteidiger Dr. Hennig im Revisionsrecht
- Welche Fristen sind bei einer Revision zu beachten?
- Was wird bei einer Revision überprüft?
- Gegen welche Urteile ist eine Revision im Strafverfahren möglich?
- Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens?
- Wie entscheidet das Revisionsgericht?
- Was kostet eine Revision?
- Unsere aktuellen Revisionserfolge