Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens?
Nach Abschluss der Prüfung von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig legen wir Ihnen mündlich im persönlichen Gespräch (auf Wunsch auch telefonisch) und schriftlich einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse unserer Prüfung und die Erfolgsaussichten einer Revision in Ihrem konkreten Fall vor. Anschließend entscheiden Sie, ob eine Revisionsbegründung von Dr. Hennig verfasst werden soll.
Die Revisionsbegründung wird an das Instanzgericht geschickt. Dort wird nur die Rechtzeitigkeit des Eingangs geprüft. Gemeinsam mit der gesamten Akte erfolgt eine Weiterleitung an den Generalbundesanwalt, wenn das das Revisionsgericht der Bundesgerichtshof ist. Dies ist der Fall, wenn in der ersten Instanz das Landgericht entschieden hat. Hat die erste Instanz beim Amtsgericht stattgefunden, ist Revisionsgericht das Oberlandesgericht und die Akten werden zunächst an die jeweilige Generalstaatsanwaltschaft (zum Beispiel in Celle oder Hamburg) weitergeleitet.
Nach Prüfung durch Generalbundesanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft wird ein Antrag gestellt, der im besten Fall dem Revisionsantrag folgt. Auch möglich ist, dass die Verwerfung der Revision beantragt wird. Strafverteidiger Dr. Hennig erhalt dann Gelegenheit eine schriftliche Gegenerklärung abzugeben. Das gesamte Verfahren ist schriftlich. Nur in Ausnahmen kommt es zu einer in der Regel kurzen Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, in der jedoch nie eine Beweisaufnahme erfolgt.
Themenübersicht Revisionsrecht
- Revision – ein schriftliches Verfahren
- Expertise: Strafverteidiger Dr. Hennig im Revisionsrecht
- Welche Fristen sind bei einer Revision zu beachten?
- Was wird bei einer Revision überprüft?
- Gegen welche Urteile ist eine Revision im Strafverfahren möglich?
- Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens?
- Wie entscheidet das Revisionsgericht?
- Was kostet eine Revision?
- Unsere aktuellen Revisionserfolge