12. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Du darfst Dich gerne bedienen!

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Diebstahl 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Tablette des verschreibungspflichtigen Schlafmittels Zolpidem aus dem Medizinschrank seiner Arbeitsstelle entwendet zu haben. 

Bereits aus der Akte ergab sich jedoch, dass der Mandant durch seine Arbeitgeber freien Zugriff auf alle Medikamente erhalten hatte. Eine Entnahme musste noch nicht einmal ausgetragen werden. Aufgrund dieser Einwilligung war bereits der objektive Tatbestand des Diebstahls oder einer Unterschlagung nicht erfüllt.