Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Volksverhetzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Er soll auf seinem Twitter-Account einen Beitrag veröffentlicht haben, der zum Hass gegen feiernde marokkanische Fußballfans anstachele.
Strafverteidiger Philipp Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Die Aussage war eindeutig von der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.