25. August 2023 | Defensio-Fälle

Twitter-Gefahren

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Volksverhetzung 

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserem Mandanten wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Er soll auf seinem Twitter-Account einen Beitrag veröffentlicht haben, der zum Hass gegen feiernde marokkanische Fußballfans anstachele. 

Strafverteidiger Philipp Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Die Aussage war eindeutig von der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein