Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Dem Mandanten wurde ein Verkehrsunfall in Verbindung mit der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholgenusses, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne der Halterverantwortlichkeit vorgeworfen.
In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Oliver Moro darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten besteht, da dieser zum Zeitpunkt des Unfalls nicht der Führer des Fahrzeugs gewesen ist. Eine entgegenstehende Behauptung eines anderen Beteiligten konnte nach einer sorgfältigen Analyse der Aussage widerlegt werden.