Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch
Wo? Landgericht Lübeck
Strafverteidigung ist Kampf für die Rechte des Beschuldigten. Hier war es ein langer Kampf. Der Mandant wurde in der ersten Instanz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Dort war er nicht von uns verteidigt. In der zweiten Instanz erzielet Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidigerin Paschke einen Freispruch. Das Urteil enthielt jedoch formale Mängel und wurde durch das Oberlandesgericht aufgehoben. In dem dann folgendem zweiten Anlauf vor dem Landgericht Lübeck mit einer anderen Kammer konnte Dr. Hennig in mehreren Prozesstagen nochmals herausarbeiten, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreijährige Haftstrafe. Doch die Kammer wurde überzeugt und sprach den erleichterten Mandanten frei.