Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Sexuelle Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hagen
Die Staatsanwaltschaft Hagen warf unserem Mandanten eine sexuelle Nötigung vor. Er sollte eine Mitarbeiterin an intimen Stellen berührt und versucht haben zu küssen. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte anhand einer kontroversen Befragung und umfassenden aussagepsychologischen Analyse die Unglaubhaftigkeit der Aussagen der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten, die zuvor bereits einmal ein Verfahren mit ähnlichen Anschuldigungen in Gang gesetzt hatte, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung zu einer Haftstrafe, das Amtsgericht Witten aber sprach unseren Mandanten aus Mangel an Beweisen frei.