Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Verden
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während des Hurricane Festivals einem Festivalbesucher mit beiden Händen an das Gesäß gegriffen und zugekniffen haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es sich – gerade in Anbetracht des typischerweise auf Festivals antreffenden Besucheransturms in den vielfältigsten Situationen – um Zufallsberührungen ohne jeglichen sexuellen Gehalt gehandelt haben kann. Insbesondere lag aber eine Intention zur sexuellen Belästigung seitens des Mandanten – und damit sein Vorsatz – fern, da er eine erhebliche Menge Alkohol, welche zu einem Atemalkoholwert von über zwei Promille geführt hat – angetroffen worden ist. Dass er einzelne körperliche Handlungen überhaupt noch wahrnehmen oder gar kontrollieren konnte, lag mehr als fern. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.