Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Besitz oder Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde der Besitz oder das Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Daten als „Bing Image“ hochgeladen haben. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass seitens unseren Mandanten keinerlei inkriminierte Daten auf „Bing Image“ hochgeladen wurden. Zudem konnte auch gezeigt werden, dass hinsichtlich der von NCMEC erhobenen Daten ein Beweisverwertungsverbot besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.