25. November 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wurde die Verbreitung pornographischer Inhalte und eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, ein Foto einer nackten, rücklings abgebildeten Person gesendet haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass das Foto keinen pornographischen Inhalt darstellte und auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.